Bilanz des Vorjahrs
362 Anzeigen wegen Steuerbetrugs
25.05.2010
Diese Anzeigen betreffen richtig große Fische. Denn Gerichte sind nur für die Fälle mit einem Volumen von über 75.000 Euro zuständig.
ÖVP-Finanzminister Josef Pröll hofft auf mehrere hundert Millionen Euro Mehreinnahmen durch sein ankündigtes Paket gegen Steuer- und Sozialbetrug. Genaue Schätzungen, wie viel dem Staat jährlich durch vorsätzliche Steuerhinterziehung entgeht, will man in seinem Ministerium nicht anstellen. Eine konkrete Zahl gibt es aber: Im Jahr 2009 wurden von den Finanz- und Zollämtern insgesamt 362 gerichtliche Strafanzeigen wegen Steuerbetrugs erstattet. Auch die KIAB, die Abgabenhinterziehung durch Schattenwirtschaft auf der Spur ist, wurde im Jahr 2009 wieder fündig.
Die KIAB-Ermittler kontrollierten 26.787 Betriebe, geht aus einer Beantwortung des Finanzministeriums vom März des Jahres auf eine parlamentarische Anfrage des SPÖ-Abgeordneten Johann Maier hervor. Resultat waren 11.019 Strafanträge. Die KIAB beantragte rund 30,4 Mio. Euro Strafgelder.
Rückstände brachten 1,7 Mrd.
Die Steuerprüfer der Finanzbehörden waren laut Auskunft des Ministeriums 2009 in insgesamt 82.451 Betrieben unterwegs. Das "Mehrergebnis", das sich in ausgefertigten sogenannten "Rückstandsausweisen" manifestiert, betrugt rund 1,7 Mrd. Euro. Im Finanzministerium betont man allerdings, dass es sich bei diesen Zahlen nicht um "hinterzogenes" Geld handelt. Immerhin gebe es bei der Veranlagung stets "Ermessenspielraum", der im Falle einer Prüfung angeschaut werde.
Die Ermittler waren im Vorjahr übrigens in mehr Unternehmen unterwegs als 2008 (80.103), konnten aber weniger Rückstände eintreiben. 2008 hatten die Mehreinnahmen noch rund 2,4 Mrd. Euro ausgemacht. Dazwischen passierte allerdings die Wirtschaftskrise.
Fest steht, dass die Gerichte im Jahr 2009 mit 362 Strafanzeigen wegen Steuerbetrug bzw. -hinterziehung befasst wurden. Dabei handelt es sich indes nur um "Großfälle", denn Gerichtszuständigkeit ist erst ab einem Volumen von 75.000 Euro gegeben. Bei niedrigeren Beträgen ist die Finanzverwaltung zuständig. Hier gibt es aber keine Gesamtaufstellung, da diese Verfahren laut Ministerium auf Bezirksebene abgewickelt werden.