Gerichtsurteil

A1/Telekom darf seinen Tarif nicht verteuern

10.03.2014

TA beworb ein Kombiprodukt mit "ein Leben lang" und erhöhte später Tarif.

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© TZ Österreich Fally
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Das Oberste Gericht hat der Telekom Austria auferlegt, dass "ein Leben lang" lebenslang bleiben muss. Der Marktführer hatte zu einem AON-Kombiangebot, das mit einem Tarif "ein Leben lang" beworben wurde, später eine Servicepauschale von 15 Euro dazuverrechnet. Die Arbeiterkammer klagte und bekam nun höchstgerichtlich recht, berichtet die "Presse" (Montagausgabe).

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