Gerichtsurteil
A1/Telekom darf seinen Tarif nicht verteuern
10.03.2014
TA beworb ein Kombiprodukt mit "ein Leben lang" und erhöhte später Tarif.
Das Oberste Gericht hat der Telekom Austria auferlegt, dass "ein Leben lang" lebenslang bleiben muss. Der Marktführer hatte zu einem AON-Kombiangebot, das mit einem Tarif "ein Leben lang" beworben wurde, später eine Servicepauschale von 15 Euro dazuverrechnet. Die Arbeiterkammer klagte und bekam nun höchstgerichtlich recht, berichtet die "Presse" (Montagausgabe).
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