Abkommen ab 2013
Einigung im Steuerstreit Berlin-Bern
10.08.2011
Die beiden Länder wollen gemeinsam gegen Steuerflucht vorgehen.
Deutschland und die Schweiz haben nach ihren jahrelangen Streit um deutsche Schwarzgelder auf Konten eidgenössischer Geldinstitute beigelegt. Vertreter beider Länder werden die entsprechende Grundsatzvereinbarung am Mittwoch paraphieren, teilte das Schweizer Finanzministerium mit. Das Abkommen soll Anfang 2013 in Kraft treten.
Deutschland und die Schweiz hatten sich im vergangenen Herbst grundsätzlich darauf verständigt, dass Schweizer Banken in Zukunft auf Kapitalerträge (Zinsen und Dividenden) deutscher Bürger eine Abgeltungssteuer erheben und diese anonym an den deutschen Fiskus abführen. In den seit Anfang des Jahres geführten Detail-Verhandlungen einigten sich die beiden Seiten nun auf einen Steuersatz von 26,375 Prozent. Das entspricht genau der in Deutschland fällig Kapitalertragsbesteuerung inklusive des Solidaritätszuschlags.
Einmalige Ablass-Steuer auf geparktes Altvermögen
Die Einigungsformel sieht zudem vor, dass die Altvermögen von deutschen Steuerflüchtlingen, die teilweise seit Jahren in der Schweiz liegen, durch eine einmalige Ablasssteuer legalisiert werden sollen. Der Steuersatz betrage je nach Dauer der Anlage und der Entwicklung ihres Volumens 19 bis 34 Prozent. Die Schweizer Banken leisten pauschal eine Vorauszahlung von 2 Mrd. Franken (1,9 Mrd. Euro), die sie später wieder von ihren Kunden zurückholen können.
Dank der Einigung kann sich der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble auf zusätzliche Steuer-Milliarden freuen. Die Schweiz kann mit der Lösung ihr Bankgeheimnis retten.