AK brachte drei neue Klagen gegen Meinl Bank ein
14.01.2010Die Klagsflut in der Causa um die ehemalige Meinl European Land (MEL, heute Atrium Real Estate) scheint kein Ende zu nehmen. Momentan sind über 1.000 Zivilklagen von Anlegern anhängig. Diese Woche hat die Arbeiterkammer (AK) gegen die Meinl Bank drei neue Klagen eingebracht.
AK-Anwalt Gerald Ganzger will erstmals auch Julius Meinl V. persönlich wegen Arglist und Irreführung belangen, sagte er am 14. Jänner vor Journalisten. Die Meinl Bank hat sich schon gestern gegen das Vorgehen der AK gewehrt und heute bekanntgegeben, die Kammer geklagt zu haben. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
Seit Herbst 2007 meldeten sich bei der AK einige tausend mutmaßlich geschädigte MEL-Anleger, sagte Harald Glatz, Leiter der Abteilung Konsumentenpolitik. 650 Fälle hat die Kammer dann genauer unter die Lupe genommen. Die meisten hätten die MEL-Zertifikate gekauft, nachdem die Werbesujets mit dem Sparschwein angelaufen waren. Durchschnittlich hätten jene, die sich an die AK wandten, 23.000 Euro in MEL-Papiere investiert und einen Schaden von 16.000 Euro erlitten.
"Sparbuchsparer" vertrauten Meinl
"Meinl hat es geschafft, Schichten anzusprechen, die nie auch nur in die Nähe von Börse und Aktien gekommen wären", sagte Ganzger. Aus der Sicht des Anwalts hat sich "Mastermind" Julius Meinl die MEL-Werbestrategie persönlich ausgedacht. Viele der "Sparbuchsparer" seien mit dem Namen "Meinl" aufgewachsen, hätten ihm vertraut und dann MEL-Papiere gekauft. "Diese Werbung war genial", konstatierte Ganzger, der auch Natascha Kampusch vertritt. Aus diesem Grund solle Julius Meinl auch auf zivilrechtlicher Ebene persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Konkret wirft ihm die AK Irreführung und Arglist vor. Ganzger untermauert sein Argument damit, dass sich der "Fünfer" nach dem umstrittenen Zertifikatsrückkauf 2007 in einem Brief an die Anleger explizit als Julius Meinl ausgegeben habe.
Die neuen Klagen richten sich darüber hinaus gegen die Meinl Bank und deren Vertriebstochter Meinl Success. Mit den Musterverfahren soll abgeklärt werden, ob wegen möglicherweise irreführender Angaben in den Verkaufsprospekten Irrtum bzw. arglistige Irreführung vorliegt. Die AK zielt auf eine Rückabwicklung (Rückgabe der Papiere gegen Rückerstattung des Erwerbspreises samt Schadenersatz) ab.
Die AK hat aber noch weitere Verfahren in der Causa laufen. Seit Februar 2008 hat die Kammer zehn Schadenersatzklagen gegen Anlageberater von Meinl Success (2), EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG (6) und OVB (2) eingebracht. Die AK wirft den Finanzberatern vor, ihre Kunden nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt zu haben. In zwei Musterverfahren waren die Konsumentenschützer schon erfolgreich. Im Herbst 2009 habe das Bezirksgericht für Handelssachen Wien bestätigt, dass Meinl Success und EFS eine schuldhaft unrichtige Beratung vorzuwerfen sei - die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Klage wegen irreführender Werbung
Im Februar 2008 brachte die AK gegen die Meinl Bank und Meinl Success weiters eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs (UWG) bzw. irreführender Werbung ein. Vor einem Jahr habe der Oberste Gerichtshof (OGH) der AK großteils recht gegeben, so Glatz. "Die Beklagten führen das Publikum daher glatt in die Irre, indem sie die Papiere der Gesellschaft als 'sichere Anlage' in Zeiten 'stark schwankender Aktienmärkte' anpreisen", heiße es in dem OGH-Urteil. Der OGH-Beschluss sei im Provisorialverfahren getroffen worden, die Entscheidung im Hauptverfahren sei noch offen. Laut Ganzger handelt es sich dabei um die einzige höchstgerichtliche Entscheidung in der Causa.
Außerdem hat die AK im August 2009 rund 165 mutmaßlich Geschädigten angeboten, ihre Ansprüche im Meinl-Strafverfahren als Privatbeteiligte anzumelden. Sollte es zu einer Verurteilung von Julius Meinl oder anderen Personen kommen, bestehe die Möglichkeit, dass der Richter über die Schadensersatzansprüche der Privatbeteiligten entscheidet. In diesem Fall würde die Verjährung gehemmt.
"Wir wollen, dass Herr Meinl seine sture Haltung aufgibt und die Kleinanleger entschädigt", urgierte Glatz. Der Konsumentenschützer wies auch darauf hin, dass die Verjährung heuer schlagend wird. Er forderte überdies Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) auf, Gruppenklagen rasch einzuführen, damit Kleinanleger ihre Ansprüche ohne Umwege und kostengünstiger einklagen können. Die Sammelklage - etwa jene des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen den Finanzdienstleister AWD - sei eine "Hilfskonstruktion" und mit "beträchtlichem Kostenrisiko" verbunden. Wiederholt sprach sich Glatz für eine Ampelkennzeichnung für Finanzprodukte auf. "Hätten die MEL-Zertifikate einen roten Punkt gehabt, hätten viele nicht gekauft."
Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz
Die Meinl Bank ortet im Vorgehen der AK einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, an den die Kammer als Körperschaft öffentlichen Rechts gebunden sei. Die AK kritisiere nämlich hauptsächlich MEL-Werbeaussagen der Jahre 2006 und 2007. Die MEL-Werbung hätte sich "jedoch qualitativ nicht von jener anderer Veranlagungen, insbesondere der Immobiliengesellschaften" unterschieden. Gegen letztere habe die AK jedoch keine rechtlichen Schritte gesetzt, monierte die Meinl Bank in einer Aussendung. Eine entsprechende Klage gegen die AK sei bereits beim Landesgericht für Zivilsachen Wien eingebracht worden. Bank-Vorstand Peter Weinzierl sieht sein Institut "seit nunmehr zwei Jahren einer willkürlichen und selektiven Kampagne durch die Arbeiterkammer ausgesetzt". Die Meinl Bank sei gesund und habe sich "im Rahmen ihrer Tätigkeit für MEL immer im Rahmen des geltenden Rechts bewegt", so Weinzierl erneut. Außerdem sei es im Zuge der Krise bei allen Immo-Firmen zu Kursverlusten gekommen, bekräftigte er.
Bei Glatz sorgt die Klage der Bank für Kopfschütteln. "Ich sehe da überhaupt keine Chance", sagte er auf Nachfrage. Für ihn ist dies ein "Hinweis, dass sie sehr nervös sind. Schwache Argumente werden mit starken Worten unterlegt."
Indes hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien die Berufung der Meinl Bank gegen ein MEL-Anlegerurteil abgewiesen, aber gleichzeitig eine ordentliche Revision beim OGH zugelassen, wie das "WirtschaftsBlatt" heute berichtet. Ein von Anwalt Michael Poduschka vertretener Anleger hatte die Bank auf Rückabwicklung seines MEL-Investments wegen Geschäftsirrtums geklagt. Laut OLG war es ausgehend von der im Verkaufsprospekt enthaltenen Produktinformation "grob irreführend, die Investitionen in diese Papiere mit jener von Immobilien gleichzusetzen...", so die Zeitung. Die Bank kündigte gegenüber dem Blatt an, Revision beim OGH einlegen zu wollen.