Die Zahl der vom AMS verhängten Sperren von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ist im Vorjahr weiter gestiegen und zwar um 4.835 auf insgesamt 93.092 Fälle. Hauptgrund dafür ist der starke Zuwachs bei der Arbeitslosigkeit. Die Zahl der von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen stieg im Vorjahr deutlich und zwar um 9,8 % oder um 75.986 Betroffene auf 852.180 Personen. Nur 13.152 Sperren erfolgten wegen Missbrauchs.
Mehr als die Hälfte der insgesamt 93.092 Sperren wurden wegen Versäumnis des Kontrolltermins verhängt. Hält ein Arbeitsuchender den mit seinem oder seinem Berater vereinbarten Termin nicht ein bzw. bleibt dem Termin unentschuldigt fern, setzt das AMS vorübergehend das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe bis zur neuerlichen Kontaktnahme aus. Im Vorjahr war dies 52.800 Mal (+8.268 gegenüber 2008) der Fall.
Auf insgesamt 13.152 Sperren (+383) angestiegen sind die eigentlichen Sanktionen wegen Missbrauchs. Bei Verweigerung oder Vereitelung der Arbeitsaufnahme erwartet die Betroffenen eine Sperre des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe von 6 Wochen. Im Wiederholungsfall wird eine Sperre von 8 Wochen verhängt. Bei gänzlicher Arbeits- und Schulungsunwilligkeit wird das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe auch gänzlich gestrichen.
Die Zunahme der Sperren sei neben dem deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit durch die Wirtschaftskrise auch auf die intensivere Betreuung der Jobsuchenden und die verbesserten Kontakte des AMS zu den Betrieben zurückzuführen, so AMS-Vorstand Johannes Kopf. Denn erst durch die Rückmeldung der Betriebe ergeben sich für das AMS Anhaltspunkte für etwaige Sanktionen wegen Arbeitsunwilligkeit.
Bei Selbstkündigung oder bei selbst verschuldeter Beendigung eines Dienstverhältnisses erhält man laut Arbeitslosenversicherungsgesetz die ersten vier Wochen kein Arbeitslosengeld. Auch diese Fälle werden unter dem Begriff Sanktionen erfasst. Davon waren im Vorjahr insgesamt 27.140 Personen betroffen, um 3.816 Betroffene weniger als noch 2008.
Von 2000 bis 2009 ist die Gesamtzahl der Sperren des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe deutlich gestiegen. Waren es im Jahr 2000 noch knapp 56.000 Sperren, so stieg der Vergleichswert im Jahr 2003 auf fast 72.000 Fälle. 2006 gab es 86.500 Sperren und 2009 kletterte die Zahl der Sperren auf ein Niveau von insgesamt 93.000.