Streit mit Management

AUA: Gewerkschaft klagt vor OGH

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Bord-Beschäftigte gehen gegen Betriebsübergang vor Gericht.

Im Streit um den AUA-Betriebsübergang auf die Regionalflugtochter Tyrolean hat die Gewerkschaft vida der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Gerlach grünes Licht für das Einbringen von Feststellungsklagen beim Obersten Gerichtshof (OGH) gegeben, teilte vida mit. Gleichzeitig will man neue Verhandlungen mit dem AUA-Vorstand. Die vida ist die Gewerkschaft der Bord-Beschäftigten.

Es sei Pflicht als Gewerkschaft, den Beschäftigten auf diesem Weg (Feststellungsklagen) zu ihren Rechten zu verhelfen, wenn sich das Management einbetoniere und im Unterschied Belegschaft und Betriebsrat nicht an den Verhandlungstisch zurückkehren wolle, so vida-Vorsitzender Rudolf Kaske.

"Letzer Aufruf an Passagier Jaan Albrecht"
Noch sei es aber nicht zu spät, dass auch das AUA-Management wieder an den Verhandlungstisch zurückfinde, appellierte er mit einem "letzten Aufruf an Passagier Jaan Albrecht": "Ich trete für einen Sieg der Vernunft ein, denn ein Betriebsübergang beinhaltet große Risiken für alle Beteiligten."

Die Beschäftigten hätten mit ihrem Votum für das Einsparungspaket des Betriebsrats ihre Verantwortung für das Unternehmen, ihre Arbeitsplätze und den Standort unter Beweis gestellt, so Kaske. Der Vorstand habe sich "in ein Abenteuer mit ungewissem Ausgang verlaufen": Jahrelange Klagen, Kosten in dreistelliger Millionenhöhe für die AUA sowie schwerwiegende Folgen für den Standort seien zu befürchten. "Diese Irrfahrt kann mit einer Verhandlungslösung und einem darauf aufbauenden und rasch zu verhandelnden Konzernkollektivvertrag noch gestoppt werden - auch gerichtliche Klagen können im Gegenzug schnell wieder zurückgenommen werden", erklärte Kaske.

Die Gewerkschaft teile bezüglich des Betriebsübergangs und der Nachwirkung der gekündigten Kollektivverträge die Rechtsauffassung des Betriebsrats, erklärte der Vorsitzende der vida-Sektion Verkehr, Gottfried Winkler. Sowohl der vom Vorstand gekündigte AUA-KV als auch der seitens der Gewerkschaft gekündigte Tyrolean-KV würden bei einem Betriebsübergang für den Zeitraum eines Jahres, beginnend mit 1. Juli 2012, nachwirken.

Laut den eindeutigen Bestimmungen zur Rechtswirkung von Kollektivverträgen im österreichischen Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) und den Schutzbestimmungen im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) dürfe es zumindest innerhalb dieses Zeitraums bei den bestehenden Dienstverhältnissen zu keinen finanziellen Schlechterstellungen bei AUA und Tyrolean kommen, unterstreicht Winkler.

Die Feststellungsklagen der Gewerkschaft deckten sich inhaltlich im Wesentlichen mit den Klagen des AUA-Bordbetriebsrats und lauten laut heutiger Aussendung folgendermaßen:

"Der OGH möge feststellen:

1. die Nichtigkeit des Betriebsübergangs

2. die Nachwirkung des AUA-Bord-KV und die Weitergeltung aller Betriebsvereinbarungen

3. das Recht aller Beschäftigten, dem Betriebsübergang zu widersprechen bzw. die Abfindung der Betriebspension zu verlangen

4. das Austrittsrecht aus dem Unternehmen wegen wesentlicher Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen

5. der Zusatzkollektivvertrag (Sparpaket für die AUA-Beschäftigten von 2010 bis 2015 mit Einbußen zwischen drei und fünf Prozent) ist durch die Kündigung des AUA-KV durch das Management nicht mehr anzuwenden."

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