In der Causa um die AvW gibt es ein neues Anlegerurteil, diesmal zugunsten der Kärntner Beteiligungsgesellschaft rund um Wolfgang Auer-Welsbach. Ein Kunde zog in Salzburg gegen einen AvW-Genussschein-Vermittler vor Gericht und blitzte ab. Der Richter verneinte die Rückkaufverpflichtung des Papiers durch AvW, so das Unternehmen, das dem Rechtsstreit als Nebenintervenient beigetreten war.
Das Landesgericht Salzburg habe festgestellt, dass der Anleger wegen seiner Ausbildung, seiner Erfahrung mit Aktien sowie der geleisteten Unterschrift hätte wissen müssen, dass es sich bei dem Genussschein "letztendlich um ein Investment in Aktien" handle und man damit ein "gewisses Risiko" eingehe, so die AvW, die darauf beharrt, dass die Rücknahme der Papiere freiwillig ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Anders sah dies das Landesgericht Klagenfurt, welches das Unternehmen kürzlich zur Zahlung von 263.000 Euro an einen Anleger verdonnerte. Laut dem Richter ergibt sich die Rücknahmeverpflichtung aus dem Vertrag, das Urteil ist ebenfalls nicht rechtskräftig.
Auch der OGH beschäftigt sich momentan damit, ob der Ausschluss des Kündigungsrechts in den Genussscheinklauseln rechtens ist. Seit Oktober 2008 sitzen rund 12.000 Genussscheininhaber auf ihren Papieren, weil die AvW die Rücknahme aufgrund interner Turbulenzen eingestellt hat.
An anderer Front kommt in die Causa AvW ebenfalls Bewegung. Am Donnerstag wurden unter anderm Auer-Welsbach und dessen Frau Maria in Klagenfurt einvernommen, bestätigt AvW-Vorstand Arnulf Komposch. Es ging um den Verdacht der Kursmanipulation an der AvW-Invest-Aktie, den das Unternehmen vehement bestreitet.