Banken dürfen Kontoführungsgebühren nicht willkürlich anheben.
Am Montag erklärte Walter Rothensteiner, Chef der Raiffeisen Zentralbank (RZB), die Bankensteuer (500 Millionen Euro) werde auf alle Fälle in der einen oder anderen Form höhere Kosten für die Kunden bringen. Doch: So einfach wird es nicht für die Banken, bei den Kundenkonten an der Gebührenschraube zu drehen. Denn die Kontogebühren in Österreich sind seit mehr als acht Jahren an die Inflation gebunden. Die Banken haben dazu üblicherweise einen Stichtag im Jahr, an dem die so genannten "Indexanpassungen" vorgenommen werden.
Die Indexklausel für Gebühren im Spar-, Kredit- und Zahlungsverkehr ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken enthalten und auch im Konsumentenrecht geregelt. Allerdings gab es immer wieder Rechtsstreitigkeiten, wenn Banken zu bestimmten Zeiten neue Kontopakete schnürten oder sich auf "Mehrleistungsaufwand" oder ähnliches beriefen.
WKÖ: Banken können Mehrkosten nicht alleine tragen
Der Geschäftsführer der Bundeskreditsparte in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Herbert Pichler, bekräftigte am Montag, dass die Fülle an Belastungen, die den Banken derzeit aufgelastet würden, von der Branche nicht allein getragen werden könne. Im Regierungsabkommen sei auch eine Erhöhung der Mineralölsteuer (MÖSt) vorgesehen, argumentierte Pichler. "In der öffentlichen Diskussion erwartet niemand, dass die OMV die geplante Erhöhung der Mineralölsteuer ganz alleine trägt. Allgemein wird von einer entsprechenden Erhöhung des Spritpreises ausgegangen. Bei den Banken ist es offenkundig anders: Die sollen die hohen Belastungen aus eigenem tragen. Das wird so nicht gehen", sagte Pichler.
Bankenbranche überfordert
Pichler verwies auf die für die neuen Eigenkapitalvorschriften nötigen zweistelligen Milliardenbeträge, die die Banken aufzubringen hätten, die mehrere Milliarden schwere neue Einlagensicherung, den künftigen Bankenkrisenfonds und eben die Bankensteuer. Das müsse die Branche zwangsläufig überfordern.