Ab 2017

Bankgeheimnis in Österreich fällt für Ausländer

11.03.2014

Österreicher sind im eigenen Land nicht betroffen.

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Das Bankgeheimnis in Österreich für Ausländer wird endgültig fallen. Vorgesehen sei 2017, hatte Finanzminister Michael Spindelegger (VP)erklärt. Österreicher sind im eigenen Land davon nicht betroffen. Ein Schritt auf dem Weg ist die Zustimmung zur Erweiterung der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie. Doch geht es dabei nur um die Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf Trusts, Stiftungen, Versicherungen.

Das Bankgeheimnis selbst fällt konkret erst mit der Einführung des automatischen Informationsaustausches. Dieser soll über einen internationalen OECD-Standard eingeführt werden. Österreich will erst dann mitziehen und nicht vorher ein EU-Modell übernehmen, um Parallelstrukturen zu vermeiden. Jedenfalls sagte Spindelegger vor dem ECOFIN am Dienstag, Österreich sei "bereit", der Ausweitung der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie "zuzustimmen". Notwendig sei auch ein Ja von Luxemburg.

Österreich und Luxemburg sind die letzten der 28 EU-Staaten, die bisher eine Einigung blockiert hatten. In Steuerangelegenheiten herrscht das Einstimmigkeitsprinzip, also kann ein Land eine Lösung verhindern. Deutschlands Finanzminister Wolfgang Schäuble zeigte sich zuletzt zuversichtlich, wenngleich er meinte, es "bringt mich nicht um, wenn das erst in vier Wochen" passiert.

In der Zinsrichtlinie hatte es zunächst geheißen, "um Ungleichbehandlungen zu vermeiden, sollten Österreich, Belgien und Luxemburg nicht verpflichtet sein, die automatische Auskunftserteilung anzuwenden, bevor die Schweizerische Eidgenossenschaft, das Fürstentum Andorra, das Fürstentum Liechtenstein, das Fürstentum Monaco und die Republik San Marino die effektive Auskunftserteilung über Zinszahlungen auf Ersuchen sicherstellen."

Belgien ist in der Zwischenzeit zum Automatischen Informationsaustausch gewechselt, zuletzt blieben nur Österreich und Luxemburg über, die jahrelang ihre Blockade verteidigten. Sie verweigerten sogar bis vergangenes Jahr der EU-Kommission das Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen mit den Drittstaaten in dieser Angelegenheit.

Diese Verhandlungen haben nun begonnen. Österreich und Luxemburg verlangen einen Gleichklang bei der Einführung des Automatischen Informationsaustausches mit den fünf Drittstaaten. Die EU-Kommission hat gute Fortschritte in diese Richtung bestätigt.

Österreich hatte ebenso wie Luxemburg statt des automatischen Informationsaustausches eine Quellensteuer mit der Schweiz und Liechtenstein beschlossen. Diese brachte zuletzt 35 Prozent ein, wobei rund Dreiviertel an den Herkunftsstaat des Anlegers abgeführt werden. Das jüngste seit 2013 bestehende Steuerabkommen mit der Schweiz hat zur Auszahlung von bisher 730 Mio. Euro an Österreich geführt. Diese Summe hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) für jene in der Schweiz deponierten Vermögen überwiesen, deren österreichische Besitzer anonym bleiben wollen. Die Regelung läuft Mitte 2014 aus.

Das Bankgeheimnis für Ausländer soll nach den Worten von Spindelegger 2017 endgültig fallen. Für die Umsetzung der Zinsrichtlinie hat Österreich drei Jahre Zeit.

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