Baseler Ausschuss erarbeitet neues Regelwerk

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Die weltweit wichtigsten Bankenaufseher und Notenbanken haben ein neues Regelwerk erarbeitet, das die Banken in der nächsten Krise wetterfester machen und sie daran hindern soll, zu große Risiken einzugehen. Die Anforderungen an Kapital und Liquidität sollen konkret aber erst in einem Jahr festgelegt werden, nach Abschluss einer Studie, in der die neuen Vorschriften auf ihre Auswirkungen auf die Banken abgeklopft werden.

DER ZEITPLAN:

- Ende Jänner 2010: Die Banken erhalten die Fragebögen für die Auswirkungsstudie. Damit werden quantitative Daten abgefragt, aber auch die Präferenzen der Banken zu Alternativen bei einzelnen Regeln.

- Ende April: Die Fragebögen müssen an die Aufsicht zurückgesandt werden. Dort werden die Daten zusammengefasst und analysiert.

- Mitte Juli: Der Baseler Ausschuss diskutiert über die Ergebnisse der Studie.

- September: Vorschläge zu den zahlenmäßigen Anforderungen an Kapital und Liquidität (Kalibrierung), beispielweise zur Mindest-Kernkapitalquote, sollen vorgelegt werden.

- Dezember 2010: Der Baseler Ausschuss entscheidet über die Vorschläge. Der Zeitplan wird von Mitgliedern des Ausschusses als ambitioniert bewertet.

- Ende 2012: Die neuen Regeln sollen schrittweise eingeführt werden, sofern sich die Konjunktur ausreichend erholt hat.

- Für die Umsetzung der Regeln soll es aber "angemessene Übergangsfristen" und Bestandsschutz für vorhandenes Kapital geben.

- Der Baseler Ausschuss prüft die Frage, ob systemrelevante Banken höhere Kapitalanforderungen erfüllen müssen als andere.

EIGENKAPITAL:

- Von den Aufsichtsbehörden anerkannt werden künftig nur noch Kernkapital (Tier-1) und Ergänzungskapital (Tier-2). Damit müssen Marktpreisrisiken mit härterem Kapital unterlegt werden. Das dafür bisher verwendete Drittrangkapital (Tier-3) wird abgeschafft. Es soll keine Höchstgrenzen für Tier-2 im Verhältnis zu Tier-1 mehr geben.

- Sogenanntes "hartes Kernkapital" muss mindestens die Hälfte von Tier-1 ausmachen. Bei Aktiengesellschaften gelten nur Stammkapital und Kapitalrücklagen als hartes Kernkapital, bei anderen Banken auch "entsprechende Instrumente" wie Genossenschaftsanteile und Stille Einlagen von Sparkassen oder Genussrechte, wenn sie einen Katalog von 14 Kriterien erfüllen. Für deutsche Landesbanken gelten damit unterschiedliche Regeln - je nach deren Rechtsform.

- Entscheidend für die Anerkennung von Kernkapital ist, ob die Banken damit Verluste im laufenden Geschäft tragen können. Ergänzungskapital muss für Verluste im Insolvenzfall einstehen.

- "Abzugsposten" wie immaterielle Vermögenswerte oder Minderheitsbeteiligungen, um die das Kernkapital in der Rechnung der Aufseher vermindert wird, werden jetzt nicht mehr vom gesamten, sondern nur noch vom harten Tier-1 abgezogen. Das bedeutet eine Verschärfung.

- Hybride Kapitalinstrumente - Mischformen von Eigen- und Fremdkapital - sollen sich künftig für die Banken nicht mehr lohnen.

LEVERAGE RATIO:

- Sie gibt an, wie stark eine Bank im Vergleich zu ihrem risikogewichteten Eigenkapital verschuldet ist. Die Banken sollen nach weltweit einheitlichen Kriterien eine bestimmte Verschuldungsquote nicht mehr überschreiten, um keine übersteigerten Risiken mehr eingehen zu können.

- Kritiker wenden ein, dass die Quote das mit den Schulden verbundene Risiko außeracht lässt. Staatsanleihen gehen in die Rechnung in gleichem Maße ein wie riskante Hochzinsanleihen.

- Die Einführung der Leverage Ratio war ausdrücklich Auftrag der G20-Staaten beim Gipfel in Pittsburgh.

- Sie soll allerdings zunächst nicht verbindlich werden, bei Verstößen müssen keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden.

LIQUIDITÄTSPUFFER:

- Geplant sind zwei neue Kennziffern: eine Liquidity Coverage Ratio (LCR) und eine Net Stable Funding Ratio (NSFR).

- Die Einhaltung der LCR soll sicherstellen, dass die Bank jederzeit ausreichende Vermögenswerte zu Geld machen kann und damit die kurzfristige Liquidität sicherstellen. Dazu zählen hauptsächlich Zentralbankguthaben und Staatsanleihen. Offen ist noch, ob erstrangige Unternehmensanleihen oder Pfandbriefe auch dazugerechnet werden dürfen.

- Die NSFR soll verhindern, dass Banken kurzfristige Verbindlichkeiten zu langfristig refinanzieren.

ANTIZYKLISCHER KAPITALPUFFER:

- Die Banken sollen in guten Zeiten Kapital aufbauen, um in Krisen ausreichend davon zu haben. Dazu sollen sie ihre Vorsorge konsequenter auf den zu erwartenden Verlust ausrichten.

- Damit sollen die Folgen von Krisen auf die Branche und die Realwirtschaft gedämpft werden.

- Die krisenverschärfende Wirkung von Ratings soll gemildert werden.

- Die Aufsicht soll mehr Handhabe bekommen, um Banken an der Ausschüttung von Gewinnen zu hindern.

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