Bawag-Skandal wird vor Gericht verhandelt. Der ÖGB verlangte 10 Mio.
Am Mittwoch geht es am Wiener Handelsgericht um viel Geld: Die nächste Runde in der Schadensersatzklage des ÖGB gegen Ex-Chef Präsident Fritz Verzetnitsch und Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner wird eingeläutet. Der ÖGB klagt wegen der Bawag-Verluste auf 10 Millionen Euro Schadenersatz.
Ein Protagonist fehlt überraschend auf der Beklagtenliste: Investmentbanker Wolfgang Flöttl.
Aber es kommt noch besser: Während Elsner & Co versuchen, die ÖGB-Klage abzuwehren, sitzt Flöttl in seinem Penthouse in der noblen Park Avenue in New York und lacht sich wohl ins Fäustchen. Denn just diese Luxusresidenz wurde nach dem Refco-Skandal 2005 beschlagnahmt. Jetzt stellt sich heraus: Just die Bawag und der ÖGB kauften sie wieder frei.
Und das kam so: Ende 2005 vergab Ex-Bawag-Chef Johannes Zwettler über Nacht einen Blitzkredit von 350 Millionen Euro an das Brokerhaus Refco. Am nächsten Tag war Refco pleite und das Geld weg. Der Bawag-Skandal kam ins Rollen.
900 Mio. Euro
Im April 2006 gelang es Gläubigern, Flöttl-Vermögen einfrieren zu lassen. Der Investmentbanker hatte auch Refco umfangreiche Verluste beschert. Kurz darauf klebte der Kuckuck auf dem noblen Park-Avenue-Apartment von Wolfgang Flöttl in Form eines Veräußerungsverbots.
Es dauerte nur wenige Tage und schon blätterten die BAWAG und der ÖGB als Rechtsvergleich (um Klagen abzuwenden) eine Milliarde Dollar (!) auf den Tisch. Dadurch kam auch das Vermögen Flöttls wieder frei.
Millionen-Villa am Eaton Square
Auch bei einer zweiten sündteuren Flöttl-Immoblie ist die Optik schief: Flöttl kaufte 1997 eine 1.400 (!) m2 große Villa am Eaton Square in London – finanzierte einen Teil über die Meinl-Bank. Im Jahr 2001 gab Flöttl an, das Haus für 26 Millionen Dollar verkauft zu haben – um die Wiedergutmachung für den Bawag-Schaden zu finanzieren. Das Haus soll aber um 27 Millionen Dollar verkauft worden sein. Bei der Bawag gingen nur 26 Millionen ein.
Was werden sich wohl die Bawag-Sparer und Häuslbauer denken, wenn man Flöttl Hunderte Millionen schenkt und andererseits bei den Konditionen der Kunden knapp kalkuliert? Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.