BAWAG-Urteil neu zugestellt, neue Rechtsmittelfrist

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Das Urteil im BAWAG-Strafprozess muss in Folge eines Protokollberichtigungsantrags an sämtliche Prozessbeteiligten neu zugestellt werden, dadurch verlängert sich nun die Rechtsmittelfrist. Der Sprecher des Wiener Landesgerichts, Christian Gneist, bestätigte einen Bericht der Tageszeitung "Kurier".

Ursprünglich wäre die Rechtsmittelfrist bis Freitag nächster Woche, 21. August, gelaufen. Nun können die Rechtsmittel bis zu vier Wochen nach der Zustellung, also circa bis zum 11. September eingebracht werden, erläuterte der Gerichtssprecher.

Richter Christian Böhm, Nachfolger der BAWAG-Richterin und nunmehrigen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V), hatte einem Protokollberichtigungsantrag von einem der Anwälte der neun Angeklagten stattgegeben, erläuterte der Gerichtssprecher. Deswegen musste das 800 Seiten umfassende Urteil neu ausgefertigt und zugestellt werden.

Am 4. Juli 2008, dem 117. Prozesstag, hatte Bandion-Ortner, Vorsitzende des vierköpfigen Schöffensenats, das Urteil mündlich verkündet. Im Jänner 2009 wurde dann das schriftlich ausgefertigte Urteil zugestellt.

Nicht rechtskräftig

Alle neun Angeklagten wurden schuldig gesprochen. Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner war u.a. wegen Untreue gegenüber der Bank zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden, Wolfgang Flöttl zu zweieinhalb Jahren Haft, davon 10 Monate unbedingt. Auch die sieben weiteren Angeklagten wurden verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

Elsner sitzt seit seiner Überstellung von Frankreich nach Österreich am 13. Februar 2007 nun bereits 30 Monate in U-Haft. Seine zu teilweise mehrjährigen Haftstrafen verurteilten Mitangeklagten befinden sich alle auf freiem Fuß.

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