BayernLB-Ausschuss: Ex-Vorstände verweigern Aussage
17.06.2010
Im BayernLB-Untersuchungsausschuss des Landtags in München haben ehemalige Bankvorstände jegliche Aussage verweigert. Der frühere BayernLB-Vorstandschef Michael Kemmer und das ehemalige Vorstandsmitglied Rudolf Hanisch verwiesen auf die gegen sie laufenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft.
Gegen Werner Schmidt wird wegen des Verdachts auf Untreue und Bestechung ermittelt, gegen Kemmer wegen des Verdachts auf Amtsträgerbestechung und gegen Hanisch und Ralph Schmidt ebenfalls wegen Untreueverdachts.
Der U-Ausschuss soll klären, warum die BayernLB im Jahr 2007 mit Zustimmung des Verwaltungsrats die marode österreichische Bank Hypo Group Alpe Adria (HGAA) kaufte. Die Staatsanwaltschaft geht dem Verdacht nach, dass dabei absichtlich ein zu hoher Kaufpreis gezahlt wurde. Unter dem Strich verlor die BayernLB bei dem Fehlkauf mehr als 3,7 Mrd. Euro. Werner Schmidt sagte vor dem Ausschuss über den damaligen Kauf der HGAA lediglich: "Das war aber keine Entscheidung von mir alleine, wie jeder weiß."
Ausschusschef Thomas Kreuzer kritisierte das Schweigen der Banker. Schließlich sei der Ausschuss gehalten, Aufklärungsarbeit zu leisten - im Interesse der Bevölkerung, die unter dem HGAA-Kauf zu leiden habe. "Deswegen kann es uns als Ausschuss nicht gefallen, wenn diese Aufklärungsarbeit erschwert wird." Der Vize-Vorsitzende Harald Güller (SPD) sagte, er habe zwar rechtliches Verständnis für die Aussageverweigerung. Allerdings halte sich sein politisches und persönliches Verständnis "in engen Grenzen".
Die früheren Bank-Chefs Werner Schmidt und Kemmer betonten, sie hätten großes Interesse an der Aufklärung des Sachverhalts. "Gehen Sie davon aus, dass auch mir an der Aufklärung sehr viel gelegen ist", sagte Schmidt. Kemmer sagte, er sei daran interessiert, zu Transparenz beizutragen und bat darum, sein Schweigen nicht als Missachtung des Parlaments und des Gremiums anzusehen.
Beide Ex-Manager verwiesen aber auf die gegen sie laufenden Ermittlungsverfahren. Nach Paragraph 55 der Strafprozessordnung dürfen Zeugen die Aussage verweigern, um sich nicht selbst zu belasten. Das gilt übertragen auch für das bayerische Untersuchungsausschuss-Gesetz gilt.
Die BayernLB war nach Milliardenbelastungen durch Fehlspekulationen auf dem US-Hypothekenmarkt durch das HGAA-Debakel erneut in die Krise geraten. Ende 2009 wurde die frühere österreichische Tochter nach einem dramatischen Tauziehen in letzter Minute an Österreich abgetreten.
Kemmer musste wegen des Finanz-Desasters seinen Posten räumen. Die Probleme mit der HGAA bescherten der BayernLB im vergangenen Jahr erneut Milliardenverluste. Auch am Sitz des Kärntner Instituts in Klagenfurt befassen sich ein Untersuchungsausschuss und die Staatsanwaltschaft mit den Vorgängen.