Der VÖP wirft dem ORF die gesetzeswidrige Ausstrahlung von "Premium-Sport" vor.
Die Privatsender haben ihre Ankündigung wahr gemacht und am Freitag Beschwerde gegen den Spartenkanal ORF Sport Plus bei der Medienbehörde KommAustria eingebracht. Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) stößt sich an der Ausstrahlung von Premium-Sportbewerben, die seiner Meinung nach gegen das ORF Gesetz verstoßen. Konkret listet der VÖP ein Tennis-Viertelfinale mit Jürgen Melzer, ein Halbfinale des Österreichischen Fußball-Cups sowie Spiele der österreichischen Nationalmannschaft bei der Eishockey-WM im April und Mai 2011 auf.
Fußball-Cup, Eishockey-WM und Melzer-Partie in der Kritik
"All diese Sportbewerbe sind nach Ansicht des VÖP als Premium-Sportbewerbe zu bewerten, denen in der österreichischen Medienberichterstattung ohnehin breiter Raum zukommt", heißt es seitens der Privatkonkurrenz. "Daher sollten diese in einem der Vollprogramme ORF eins oder ORF 2, nicht jedoch im Sport-Spartenprogramm ausgestrahlt werden." Laut ORF-Gesetz hat sich der ORF Sport-Spartenkanal auf jene Sportarten und Wettbewerbe zu konzentrieren, "denen üblicherweise in der österreichischen Medienberichterstattung kein breiter Raum zukommt".
Beschwerde bei KommAustria
Auf Grund dieser Verstöße haben die Privatsender nun Beschwerde bei der KommAustria eingebracht. Dieser Rechtsweg sei laut VÖP-Geschäftsführerin Corinna Drumm "unumgänglich" gewesen, nachdem Kritik der Privaten zunächst wirkungslos geblieben war. Die Privatsender hatten sich bereits im April in einem offenen Brief an die ORF-Stiftungsräte gewandt und auf die "Problematik der Ausstrahlung von Premium-Sportbewerben hingewiesen". Laut Drumm habe "die Reaktion des ORF-Stiftungsrats jedoch keinerlei Verständnis für unsere berechtigte Kritik erkennen lassen."
ORF: Inhalte waren kein "Premium-Sport"
Der ORF kann die Beschwerde der Privatsender gegen einzelne Sendungsinhalte von ORF Sport Plus nicht nachvollziehen. Sport Plus zeige ausschließlich Sport-Events, die nicht "Premium-Sport" im Sinn des Gesetzes sind. Dazu gehöre auch die von den Privatsendern beanstandete Halbfinal-Begegnung im ÖFB-Cup, so ORF-Kommunikationschef Martin Biedermann.
Gesetzeswidrig war in den Augen der Privatsender die Live-Ausstrahlung einer Halbfinalbegegnung des ÖFB-Cups am 3. Mai, das Tennis-Viertelfinalspiel von Jürgen Melzer gegen David Ferrer im ATP-World-Tour-500-Turnier von Barcelona am 22. April sowie "wesentliche Spiele der Eishockey A-WM" vom 29. April bis 15. Mai. Der ORF wies das zurück und betonte, dass es sich um keinen "Premium-Sport" gehandelt habe. Grundsätzlich überprüfe man "selbstverständlich jedes Programm, das auf Sport plus ausgestrahlt wird, im Vorfeld auf Gesetzeskonformität".
Mit seiner Beschwerde bezwecke der VÖP offenbar, dass "Spiele des österreichischen Fußball-Cups gar nicht mehr im TV gezeigt werden können", vermutet Biedermann. Für die genannten Begegnungen habe es "nämlich definitiv kein Interesse seitens der kommerziellen Sender" gegeben.