Die Angeklagten sollen rund 600.000 Euro an wohltätige Organisationen spenden.
Im seit Jahren anhängigen "Bierbrauer-Insiderverfahren" am Landesgericht Wien gegen elf Angeklagte hat Strafrichter Georg Olschak am 14. Februar einen Diversionsbeschluss gefasst. Demgemäß sollen die Angeklagten in Summe rund 600.000 Euro an wohltätige Organisationen spenden. Probezeit sei ein Jahr, danach wäre die Sache ohne weiteren Prozess erledigt. Ob es so weit kommt, sei ungewiss: Die Staatsanwaltschaft sei gegen die Diversion und habe bereits Beschwerde eingelegt. Nun müsse das Oberlandesgericht Wien entscheiden.
Insiderinformationen
Angehörigen der Familien Beurle, Büche, Kretz, Mathes und Atzwanger wird vorgeworfen, 2002 und 2003 rund um den Verkauf der BBAG/Brau Union an Heineken Insiderinformationen verwendet zu haben, und - laut erster Anklage - 5,2 Mio. Euro Gewinn gemacht zu haben. Der Erstrichter sprach 2007, bis auf einen, alle Angeklagten frei, die Instanz hob die Urteile auf und verwies die größte Insider-Causa Österreichs ans Erstgericht zurück. Laut dessen Beschluss würden die Angehörigen der Familie Beurle ingesamt 300.000 Euro zahlen, die Angehörigen der Familie Büche 100.000 Euro, jene der Familie Kretz 15.000, jene der Familie Mathes 75.000 und jene der Familie Atzwanger 120.000 Euro.
Der Richter habe seinen Beschluss so begründet: Die Angeklagten führten einen ordentlichen Lebenswandel, die Tathandlung liege schon acht Jahre zurück - und die Verwertung ihrer Aktien sei aus einem "achtenswerten" Beweggrund erfolgt.
Haftstrafen drohen
Laut involvierten Juristen wäre der Nettogewinn mancher Angeklagter "fast ganz" abgeschöpft, heißt es in dem Zeitungsbericht weiter. Steuern auf den Gewinn und Anwaltskosten seien dabei abgerechnet. Eine Art Strafe wäre also nicht dabei. SPÖ-Finanzsprecher Kai Jan Krainer: "Wenn die größte Gefahr für Insider ist, dass sie einen Teil ihres Nettogewinns hergeben müssen, ist das eine Einladung an alle." Ein Anwalt der Angeklagten: "Die Leute fühlen sich unschuldig und sind zu hohen Zahlungen bereit."
Im Fall von Schuldsprüchen könnten den Beschuldigten Haftstrafen drohen.