Verfassungsrichter Herbst will Gutachten nicht erstellen.
Die Kärntner Landesholding wird sich einen neuen Gutachter suchen müssen, der die bisherigen Expertisen über die Angemessenheit des Sechs-Millionen-Euro-Honorars für den Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher bewertet. Der am Dienstag vom Holding-Aufsichtsrat beauftragte Verfassungsrichter Christoph Herbst hat den Auftrag am Donnerstag abgelehnt, wie der Sprecher des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Christian Neuwirth, erklärte.
Herbst habe die Holding darüber informiert, dass er "angesichts seiner soeben begonnenen Tätigkeit als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes davon Abstand nimmt, ein solches Gutachten zu erstellen", erklärte Neuwirth.
Birnbacher hatte für seine "Begleitung" des Verkaufs der Kärntner Anteile der Hypo Alpe Adria Bank an die Bayerische Landesbank vom damaligen Landeshauptmann Jörg Haider und von ÖVP-Obmann Josef Martinz ein Honorar in der Höhe von zwölf Mio. Euro zugesichert erhalten. Die Holding hatte ein Jahr später diese Verpflichtung übernommen. Da die zu Rate gezogenen Gutachter die enorme Summe nicht rechtfertigen konnten, wurde die Höhe des Honorars schließlich auf sechs Mio. reduziert, das Geld wurde Birnbacher ausgezahlt.
Die Causa ist nun gerichtsanhängig, die Justiz ermittelt unter anderem gegen Martinz. Der von der Staatsanwaltschaft beauftragte Düsseldorfer Gutachter Frank Schäfer hatte festgestellt, dass für Birnbachers Arbeit eine Honorierung wie für einen Anwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, also 100.000 bis 200.000 Euro (netto), angemessen gewesen wäre.