Landtag beschließt Novelle

Burgenland legalisiert Kleines Glücksspiel

19.10.2011


Drei Lizenzen für Aufstellung von 236 Automaten werden vergeben.

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© TZ Österreich
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Das Kleine Glücksspiel wird im kommenden Jahr auch im Burgenland legal: Am Donnerstag beschließt der Landtag eine entsprechende Novelle zum Veranstaltungsgesetz, die Anfang 2012 in Kraft treten soll. Statt bisher geschätzter 700 bis 800 Automaten sollen künftig landesweit nur mehr 236 genehmigte Geräte aufgestellt werden dürfen. Die erwarteten Einnahmen sollen zwischen dem Land und den Gemeinden aufgeteilt werden.

Die Tatsache, "dass rund um das Burgenland gespielt wird und auch im Burgenland illegales Glücksspiel betrieben wird, hat uns überzeugt, dass diese Novellierung notwendig und vorzunehmen ist", so ÖVP-Klubobmann Rudolf Strommer am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Eisenstadt. Zudem sei Glücksspiel via Internet an jedem Punkt der Erde möglich. "Die Menschen können auch durch ein Verbot im Burgenland in der Nähe legal spielen. Die Steuereinnahmen fließen aber am Burgenland vorbei", argumentierte SPÖ-Klubchef Christian Illedits.

Im Gesetz sei geregelt, dass Minderjährige keinen Zutritt zu Spielautomaten haben sollen. Ohne amtlichen Lichtbildausweis sei künftig Spielen nicht möglich, erläuterte Illedits. Zudem wurde eine tägliche Höchstspieldauer - sie beträgt laut Strommer drei Stunden - mit "Abkühlphasen" festgesetzt.

"Die Genehmigung von Spielautomaten ist in Zukunft an sehr restriktive Auflagen geknüpft", erklärte Illedits. Wer spielen will, benötigt dazu eine eigene Karte. Die Automaten werden vernetzt, um die Schutzbestimmungen für die Spieler überprüfen zu können. Zu Schulen, Kindergärten und Jugendzentren muss der Betreiber einen Mindestabstand von 200 Metern einhalten.

Besteuert wird das Kleine Glücksspiel mittels Landesabgabe: Land und Gemeinden teilen sich den zu erwartenden Gewinn mit 50:50. Dieser lasse sich schwer abschätzen: "Die Einnahmen werden zweckgebunden für den Sozial- und Gesundheitsbereich verwendet", so Illedits.

Mit der Novelle habe man sich schließlich "für den richtigen Mittelweg zwischen zahnlosem Verbot und völliger Freigabe entschieden." Burgenland bekomme "eines der strengsten Gesetze für das Kleine Glücksspiel": Verstöße werden mit Verwaltungsstrafen bis 22.000 Euro - oder dem Lizenzentzug - geahndet. Insgesamt werden drei Lizenzen vergeben, eine für einen Casinobetreiber und zwei für Einzelaufsteller in Gasthäusern und Betrieben.
 

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