Um 3,5 Millionen Euro
Deutsches Bundesland kauft Steuersünder-CD
14.07.2012
Nordrhein-Westfalen will so Steuerhinterziehern auf die Spur kommen.
Trotz des ausgehandelten deutsch-schweizerischen Steuerabkommens will Nordrhein-Westfalen vorerst nicht auf den Kauf von Daten potenzieller Steuersünder verzichten. Landesfinanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) nahm am Samstag zwar nicht direkt Stellung zu einem angeblichen neuen CD-Kauf mit Daten einer Schweizer Bank. Nach Mitteilung seines Ressorts sagte er aber, nötig seien "Erkenntnisse auch aus dem Ankauf von CDs", um Steuerhinterziehern auf die Spur zu kommen.
3,5 Millionen Euro?
Nach Informationen der "Financial Times Deutschland" soll NRW den Datenträger für 3,5 Millionen Euro gekauft haben. Auf der CD sollen sich Namen und Kontenverbindungen von 1000 vermögenden Deutschen befinden. Es handle sich um Kunden der Privatbank Coutts in Zürich, einer Tochter der britischen Royal Bank of Scotland. Eine Sprecherin des NRW-Finanzministeriums wollte den Kauf der CD weder bestätigen noch dementieren.
Walter-Borjans bekräftigte, dass Nordrhein-Westfalen dem Steuerabkommen Deutschlands mit der Schweiz in der geplanten Form nicht zustimmen könne. "Da ist es nur folgerichtig, dass wir uns nicht schon jetzt so verhalten, als ob das Abkommen bereits gelten würde", sagte der Minister. Es sieht eine pauschale Besteuerung deutscher Altvermögen bei Schweizer Banken vor. Das Schweizer Parlament hat das Abkommen Ende Mai gebilligt, der deutsche Bundesrat aber noch nicht. SPD und Grüne können das Vorhaben im Bundesrat blockieren.
Steuerabkommen
Deutschland und die Schweiz haben ein Steuerabkommen ausgehandelt. Ab 2013 soll auf alle Kapitalerträge deutscher Bankkunden bei Schweizer Banken eine Steuer fällig werden, die so hoch ist wie die Abgabe in Deutschland. Auch altes Schwarzgeld soll einmalig besteuert werden. Die von SPD und Grünen geführten Bundesländer, deren Zustimmung erforderlich ist, lehnen die Vereinbarung trotz Änderungen bisher ab. Auch bei der Opposition im Bundestag gibt es Widerstand. Das Schweizer Parlament hat das Abkommen am 30. Mai gebilligt.
Die Vereinbarung sieht vor, dass bisher am deutschen Fiskus vorbei in das Nachbarland gebrachte Gelder pauschal mit 21 bis 41 Prozent nachversteuert werden - je nach Dauer und Größe der Einlagen. Dies soll rückwirkend für zehn Jahre gelten. Im Gegenzug wird den Anlegern Straffreiheit zugesagt. Künftige Kapitalerträge deutscher Anleger bei Schweizer Banken sollen wie in Deutschland mit 26,4 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag) besteuert werden.
Kritiker monieren trotz Nachbesserungen eine Benachteiligung der Steuerehrlichen. Voraussichtlich werde in 80 Prozent der Fälle nur der Mindeststeuersatz von 21 Prozent fällig, argumentieren sie. Zudem gebe es keine Kontrollmöglichkeiten für die deutschen Steuerbehörden, das Schwarzgeld könne bis zum geplanten Inkrafttreten des Abkommens beiseitegeschafft werden, und es gebe zu viele Möglichkeiten, das Abkommen zu umgehen. Eine ähnliches Abkommen (mit ähnlichen Kritikpunkten) wurde zwischen Österreich und der Schweiz beschlossen,