Deutsches Verfassungsgericht
Massive Zweifel an Griechenland-Hilfe
05.07.2011
Unklar ist, ob das deutsche Verfassungsgericht überhaupt zuständig ist.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat Zweifel geäußert, ob die Verfassungsbeschwerden gegen die Griechenland-Hilfen und den Euro-Rettungsschirm zulässig sind oder ein anderes europäisches Gericht angerufen werden muss. Bei der mündlichen Verhandlung ging der zweite Senat am Dienstag mehrere Stunden ausschließlich der Frage nach, ob ein Bürger gegen die zahlreichen Beschlüsse des Bundestages, der EU und der Euro-Gruppe klagen kann. Dies sei zwar "juristischer Kleinkram", sagte Berichterstatter Udo di Fabio. "Aber besonders bei diesem Verfahren muss man schon genau aufpassen", sagte der Richter.
Mehrere Verfassungsbeschwerden
Beim obersten deutschen Gericht haben mehrere Wirtschaftsprofessoren und der CSU-Politiker Peter Gauweiler Verfassungsbeschwerden gegen die Stützungsmaßnahmen für Griechenland eingelegt, die der Bundestag im vergangenen Jahr beschlossen hatte (Az.: 2 BvR 987/10 u.a.).
Verfahren völlig offen
Der unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle tagende zweite Senat ließ sich in dem mehrstündigen Verfahren noch nicht in die Karten schauen. Das Verfassungsgericht werde die umstrittenen Milliardenhilfen für die hoch verschuldeten Euro-Staaten aber nicht politisch bewerten, sagte Voßkuhle. Die Grenzen, die das Grundgesetz der Regierung und dem Parlament bei der Bewältigung der Staatsschuldenkrise setze, müssten aber ausgelotet werden. Ein Urteil wird im Herbst erwartet.
Finanzminister Schäuble verteidigt Rettungspaket
Mehrmals forderten die Richter die Kläger auf, die Grundrechtsverstöße fundiert zu benennen, die Finanzminister Wolfgang Schäuble in der Verhandlung in Abrede stellte. Eine Pleite Griechenlands könnte schlimmere Auswirkungen haben als die Bankenkrise der Jahre 2008 und 2009, warnte der CDU-Politiker. Der Rettungsschirm habe deshalb kurzfristig mit Zustimmung des Bundestages geschaffen werden müssen.
Kläger sehen Bruch des Grundgesetzes
Die Kläger werfen der Bundesregierung den Bruch des Grundgesetzes und von europäischem Recht vor. Zudem sei das deutsche Parlament bei der Rettung Griechenlands übergangen worden. Außer Gauweiler haben fünf als Euro-Skeptiker bekannte Professoren geklagt, unter ihnen der Ökonom Joachim Starbatty. Der Freiburger Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek monierte als Vertreter Gauweilers, "der Rettungsschirm dient in Wirklichkeit dazu, bestimmten Großbanken ihre Risiken abzunehmen."
Jurist sieht Verstoß gegen EU-Verträge
Mit dem rund 500 Mrd. Euro schweren Paket würden die tragenden Säulen der europäischen Währungsunion zum Einsturz gebracht, sagte der Jurist. Dies seien das sogenannte Bail-out-Verbot - nach dem die EU-Staaten nicht wechselseitig für ihre Schulden aufkommen dürften - sowie das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Zentralbank. "Den Euro zu retten, indem man die Fundamentalnormen der Währungsverfassung zerstört, das ist so, als wolle man einen Wasserschaden beheben indem man das Haus in die Luft sprengt", sagte Murswiek. Die Haushaltshoheit des Bundestags sei eingeschränkt worden, das Parlament sei zur Zustimmung zu dem Rettungspaket regelrecht gezwungen worden.
Schäuble warnt vor Ansteckungsgefahr
Schäuble verteidigte die Bürgschaften und Staatskredite für Griechenland, die den Bundeshaushalt in den kommenden Jahren weiter belasten werden. Denn die durch niedrige Zinssätze und zum Teil falsche volkswirtschaftliche Daten begünstigte Staatsschuldenkrise in Europa berge Ansteckungsgefahren, sagte er. Außer den Gläubigern käme bei einem Bankrott Griechenlands auch Deutschland unter Druck, da das Vertrauen der Finanzmärkte in den Euro untergraben und die Refinanzierungskosten dadurch steigen würden. Die finanziellen Hilfen der Euro-Gruppe und des Internationalen Währungsfonds für Griechenland sollten daher dazu beitragen, diese Ansteckungsgefahren zu verringern.