Bund und Länder haben sich auf die Schuldenbremse geeinigt.
Weißer Rauch aus Salzburg: Nach über acht Stunden Verhandlungen haben sich Bund, Länder und Gemeinden bei der Konferenz der Landesfinanzreferenten am Dienstag auf die Schuldenbremse ab 2017 geeinigt. Auch das ausgesprochen zähe Ringen um den Finanzausgleich konnte schließlich noch erfolgreich abgeschlossen werden. "Alle Probleme wurden gemeinsam konsensual gelöst", verkündete der Salzburger Finanzreferent LHStv. David Brenner (S) - er führt derzeit den Vorsitz im Gremium - am frühen Dienstagabend bei einem Pressegespräch. "Ein guter Tag für die finanzielle Stabilität Österreichs, der Länder und der Gemeinden", so Brenner.
"Ausgeglichen"
Der Haushalt der Länder gilt laut Vereinbarung dann als "ausgeglichen", wenn er ein strukturelles Defizit von 0,1 Prozent des Bruttoinlandproduktes aufweist, jener des Bundes mit 0,35 Prozent des BIP. Die Vorgaben dürfen überzogen werden, dafür werden wie geplant "Kontrollkonten" eingeführt, auf denen man die Überziehung buchen kann. Die Grenzen hierfür liegen für die Länder und Gemeinden bei 0,35 Prozent des BIP (der ursprüngliche Plan sah 0,25 Prozent vor), beim Bund bei 1,25 (ursprünglich 1,5) Prozent. Ab diesem Wert muss gegengesteuert werden und ein entsprechender Plan vorgelegt werden.
Finanzstaatssekretär Andreas Schieder (S), der nach der Abreise von Finanzministerin Maria Fekter (V) für den Bund weiterverhandelt hatte, sagte auf die Frage, ob nun der Bund oder die Länder ihre Vorstellungen durchgesetzt haben: "Wer hat sich durchgesetzt? Österreich." Er sprach von einem "sehr guten Entwurf", es gehe darum, mit diesem Schritt auch den Finanzmärkten Stabilität und einen zukunftsorientiertes Wirtschaften zu signalisieren. Schieder sieht damit eine "finanzpolitische Trendumkehr" eingeleitet. Eine übermäßige Schuldenquote mache von Finanzmärkten abhängig, sagte er.
Bedenken ausgeräumt
Der letzte Knackpunkt, nämlich Bedenken der Länder bezüglich des Finanzausgleiches, konnte ausgeräumt werden. Man habe sich darauf verständigt, dass man bei den Finanzausgleichsverhandlungen zwischen Bund und Ländern nicht über den Kopf der Länder hinwegsetze und auf "gleicher Augenhöhe" verhandle, sagte Brenner. Fix ist, dass der Stabilitätspakt nicht - wie ursprünglich geplant - bereits Ende 2012 ausläuft und dann unbefristet gilt. Die Länder hatten befürchtet, dass sie sich zu einem Nulldefizit ab 2017 verpflichten und dann aber (nach Auslaufen des Finanzausgleiches 2014) mit unerwarteten Einbußen auf Einnahmeseite konfrontiert sein könnten. Wie diese Vereinbarung nun genau ausschauen wird, werde noch zu verhandeln sein, sagte Wiens zuständige Stadträtin Renate Brauner (S): "Die Details werden wir so rasch wie möglich festlegen."
Vom Tisch ist die Solidarhaftung zwischen den einzelnen Ländern. Der Plan sieht nun vor, dass für jedes Land ein eigenes Kontrollkonto eingerichtet wird und auch je eines für die Gemeinden jedes Landes. Die "Überziehungs"-Grenze von 0,35 Prozent des BIP gilt für alle diese Konten gesammelt. Geregelt wird dies im Stabilitätspakt.
Betreffend der Ausnahmeregelungen, die eine Überziehung der festgelegten Grenzen ermöglichen (bei Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen) muss nicht wie geplant in allen Fällen der Nationalrat zustimmen. Dieser ist laut vorliegendem Plan nun nur bei Überschreitung des Bundesbudgets zuständig, die Landtage bei Abweichungen in den Ländern. Damit seien die Länder in ihrer Budgetautonomie abgesichert, so Brenner.
Und auch beim Haushaltsrecht haben sich die Länder durchgesetzt. Hier muss nun nicht jenes des Bundes in den Ländern übernommen werden. Dafür einigte man sich darauf, dass man bei der Budget-Erstellung nach den Grundsätzen der Transparenz, der Effizienz, der Vergleichbarkeit der Daten vorgeht. Außerdem werden Haftungsgrenzen und eine mehrjährige Finanzplanung in der Verfassung festgelegt.