BAWAG-Prozess

Elsner wieder nicht vor Gericht erschienen

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Anwälte: Ex-BAWAG-Chef ist nicht verhandlungsfähig.

Der zweite BAWAG-Strafprozess muss weiterhin ohne den mitangeklagten Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner auskommen. Richter Christian Böhm stellte auch heute, Mittwoch, bei einem eigens für den Ex-Bankchef anberaumten Verhandlungstermin wieder fest, dass "der Angeklagte Helmut Elsner nicht erschienen ist". Während Elsners Anwälte betonten, ihr Mandant befinde sich in Deutschland in medizinischer Behandlung und sei verhandlungsunfähig, sah der gerichtliche Sachverständige das anders: Seinem Gutachten nach ist Elsner "transport- und verhandlungsfähig".

Zwischen dem Richter, den Anwälten Andreas Stranzinger und Jürgen Stephan Mertens sowie dem Sachverständigen, dem Kardiologen Günter Steurer, entwickelte sich heute eine kurze Diskussion über Elsners Gesundheitszustand. Elsners Verteidiger schilderten, dass sich ihr Mandant in der UniKlinik München einer Bronchoskopie unterzogen habe, "in Vollnarkose". Elsner sei dafür drei Tage stationär aufgenommen worden und werde zu weiteren Untersuchungen wieder stationär aufgenommen. "Er pendelt zwischen der UniKlinik München und der Reha in Bad Reichenhall", sagte Mertens.

Richter Böhm berichtete, dass ihn der Richter des Amtsgerichts für Bad Reichenhall telefonisch informiert habe, dass Elsner "mit unbekanntem Ziel" aus Bad Reichenhall abgereist sei. Wenn er aus der UniKlinik München wieder entlassen sei, und die Behandlung ohne Komplikationen verlaufen sei, dann sei er wohl verhandlungs- und transportfähig, meinte der medizinische Sachverständige. Er müsse ihn im Spital sehen und seinen Gesundheitszustand beurteilen - was allerdings wegen Elsners Aufenthalt in Deutschland wohl nicht passieren wird.

Schließlich unterbrach der Richter nach einem viertelstündigen Wortwechsel die Verhandlung. Nächster Termin im BAWAG-Prozess ist der 12. November. Dann sollen wieder die übrigen Angeklagten am Verfahren teilnehmen - "Alle Angeklagten, auch Elsner ist willkommen".

Neuauflage des BAWAG-Verfahrens
Die teilweise Neuauflage des BAWAG-Verfahrens begann am 25. April 2012. Inklusive der eigens für Elsner vorgesehenen Termine fanden bisher 26 Verhandlungstage am Straflandesgericht Wien statt. Der Ex-BAWAG-Chef war bereits im ersten Strafverfahren zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Davon saß der frühere Banker viereinhalb Jahre in der Justizanstalt Wien-Josefstadt ab - inklusive U-Haft. Aus gesundheitlichen Gründen wurde er im Juli 2011 für vollzugsunfähig erklärt und entlassen. Mit der Privatanklage will die BAWAG auf Elsners Pensionsabfindung zugreifen und erhofft sich bessere Chancen im Zivilverfahren. Strafrechtlich hat Elsner aber keine zusätzliche Haftstrafe zu befürchten.

Elsner ist nicht nur Angeklagter, sondern wäre auch eine wichtiger Zeuge im Verfahren gegen die restlichen Angeklagten, also gegen den Spekulanten Wolfgang Flöttl, den Ex-BAWAG-Aufsichtsratschef Günter Weninger, den Wirtschaftsprüfer Robert Reiter, den Ex-BAWAG-Generalsekretär Peter Nakowitz sowie die Ex-BAWAG-Vorstände Christian Büttner, Hubert Kreuch und Josef Schwarzecker.
 

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