Erneut Fremdwährungs-Kreditklausel angefochten

17.11.2009

Das Landesgericht Feldkirch hat eine Fremdwährungs-Kreditklausel der Sparkasse Bludenz als rechtswidrig erkannt. Bei der Klausel ging es um zusätzliche Sicherheiten, die das Geldinstitut unter bestimmten Umständen forderte, informierte der VKI, der die Klage im Auftrag der Vorarlberger Arbeiterkammer eingebrachte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zur Vollversion des Artikels
© sxc
Zur Vollversion des Artikels

Die Sparkasse Bludenz sah - wie viele andere Banken auch - eine Schwelle von 10 % für Währungsschwankungen vor. Überstieg der aushaftende Euro-Gegenwert des Fremdwährungskredits den Ausgangswert bei Kreditauszahlung um mehr als 10 %, forderte das Geldinstitut aber weitere Sicherheiten oder die sofortige Rückzahlung des Kredits.

Darin sah das Landesgericht Feldkirch laut VKI ein sachlich nicht gerechtfertigtes Rücktrittsrecht der Bank. Es sei davon auszugehen, dass das Wechselkursrisiko das Wesen eines Fremdwährungskredits ausmache und die Bank daher bei Überschreiten eines in den AGB festgesetzten Schwellwerts nicht einfach neue Sicherheiten oder Kreditrückführungen verlangen könne. Schließlich könne eine solche Überschreitung auch nur temporär auftreten.

"Es geht nicht an, dass im Kleingedruckten ein Schwellenwert festgelegt wird, der - so die Erfahrung - allzu leicht überschritten werden kann und den Kunden auf Gedeih und Verderb der Bank ausliefert", erklärte Peter Kolba vom VKI. Dieses Verfahren könne der ganzen Branche als Leitschnur dienen.

Zur Vollversion des Artikels