EU genehmigt deutsches Bad-Bank-Gesetz

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Die Europäische Kommission hat dem deutschen Bad-Bank-Gesetz, wonach Finanzinstitute ihre faulen Wertpapiere in Zweckgesellschaften - sogenannte Bad Banks - übertragen dürfen, grünes Licht gegeben. Das Gesetz erfülle die entsprechenden Kriterien der Kommission. Demnach müsse der Wertverfall fauler Wertpapiere vor der Übertragung in die "Bad Bank" offen gelegt und die Risikoposten auf der Grundlage des tatsächlichen wirtschaftlichen Wertes bewertet werden.

Die Finanzinstitute müssten eine "angemessene Vergütung" zahlen und es müsse eine "angemessene Lastenteilung" geben, hieß es. Die Sonderregelung ist auf sechs Monate beschränkt.Die Banken können ihre Bilanzen nun im großen Stil von Risikopapieren befreien, die stark an Wert verloren haben und derzeit nicht handelbar sind. Die "Giftpapiere" waren Auslöser der Finanzkrise und belasten die Banken zunehmend. Sie müssen ständig abgewertet werden, was das Eigenkapital aufzehrt und die Bank-Bilanzen belastet.

Das Volumen der "strukturierten Wertpapiere" in Bilanzen deutscher Banken wird auf 230 Mrd. Euro geschätzt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat gewarnt, die "Bad Banks" könnten zur Zeitbombe für die Steuerzahler werden. Dagegen hofft die deutsche Regierung, dass so mit den "bereinigten" Bilanzen das gegenseitige Vertrauen der Banken wächst, das Kreditgeschäft in Gang kommt und die Konjunktur gestützt wird. "Dennoch wird in zahlreichen Fällen eine Umstrukturierung wohl kaum zu vermeiden sein", warnte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Nach Darstellung der Kommission hat Deutschland zugesichert, binnen drei Monaten nach einer Auslagerung eine Rentabilitätsanalyse oder einen Umstrukturierungsplan für die Bank vorzulegen.

Das Bad-Bank-Gesetz ergänzt das deutsche Banken-Rettungspaket mit einem Volumen von 480 Milliarden Euro, das die Kommission im Oktober 2008 genehmigt hatte. Welche Geldhäuser konkret das neue Angebot in Anspruch nehmen wollen, ist noch nicht klar. Privatbanken sollen ausschließlich "giftige Papiere" mit einem Bewertungsabschlag in Zweckgesellschaften auslagern können. Für mögliche Verluste müssen sie aufkommen. Im Gegenzug erhalten sie vom staatlichen Rettungsfonds SoFFin garantierte Anleihen für mehr Liquidität. Das vor allem für Landesbanken gedachte "Bad-Bank"-Modell sieht vor, dass neben "Schrottpapieren" ganze Geschäftsfelder ausgelagert werden können.

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