Mehr Spielraum

EU-Gericht kippt EZB-Vorgabe für Clearingstellen

04.03.2015

Mehr Freiraum für Geschäfte britischer Finanzdienstleister in Euro.

Zur Vollversion des Artikels
© APA/dpa
Zur Vollversion des Artikels

Britische Banken und Finanzdienstleister haben künftig mehr Möglichkeiten bei der Abwicklung von Wertpapiergeschäften in Euro. Bestimmte Beschränkungen auf Dienstleister aus dem Euroraum sind nichtig, wie am Mittwoch das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg entschied. (Az: T-496/11)

Um die Sicherheit des Eurosystems zu gewährleisten, hatte die Europäische Zentralbank (EZB) 2011 Vorgaben für die Überwachung verschiedener Geschäfte in Euro gemacht. Konkret geht es in dem Streit um sogenannte Clearingsysteme mit zentraler Gegenpartei (englisch: Central Counterparty, CCP), das sind quasi Zwischenhändler im Wertpapiergeschäft.

Bei solchen Systemen wickeln Verkäufer und Käufer ihr Geschäft über die Clearingstelle ab. Vorteil ist, dass sie auch mehrere Geschäfte mit einer einzigen Stelle abrechnen können. Gegen Zahlung einer Sicherheitsmarge übernimmt diese auch die Ausfallrisiken. Gleichzeitig führt das System zu einer Anonymisierung des Handels, weil der Käufer nicht den Vorbesitzer und der Verkäufer nicht den Nachbesitzer der Papiere kennt.

Nach den Vorgaben der EZB werden nur CCP mit Sitz in einem Euroland zugelassen. Großbritannien sah deshalb seine Finanzdienstleister benachteiligt und klagte. Die EZB sei nicht befugt, eine solche "Standort-Erfordernis" festzulegen.

Der EuGH gab der Klage nun statt und erklärte die Standort-Vorgabe für nichtig. Die EZB sei nur für die Sicherheit der Euro-Zahlungssysteme zuständig. Hier seien dann zwar auch Clearingsysteme eingeschlossen, der Wertpapierhandel und seine Clearingsysteme aber nicht. Wenn die EZB dies für notwendig halte, müsse sie die EU um eine entsprechende Änderung ihrer Satzung ersuchen, betonten die Luxemburger Richter. Die EZB kann gegen dieses Urteil Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.

Führende CCP in Deutschland ist die zur Deutsche Börse Gruppe gehörende Eurex Frankfurt AG. Allein im inländischen Handel verwahrt sie monatlich Papiere im Wert von 5,6 bis 6,0 Billionen Euro.
 

Zur Vollversion des Artikels