Klage der EU-Kommission vollständig abgewiesen.
Der Europäische Gerichtshof hat Österreich im Streit um die Umsetzung von Reformen im Rahmen des ersten EU-Eisenbahnpakets Recht gegeben. Die Luxemburger Richter wiesen eine Klage der EU-Kommission heute, Donnerstag, vollständig ab.
Die EU-Kommission argumentierte in dem Streit (C-555/10), die entsprechenden EU-Richtlinien gestatteten es den Staaten nicht, den unabhängigen Betreiber in eine Holding, der auch Eisenbahnunternehmen angehörten, zu integrieren, es sei denn, sie sähen zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der Geschäftsführung vor. Österreich hätte derartige Maßnahmen aber nicht erlassen, als es die ÖBB-Infrastruktur in eine Holding integrierte.
Dies wies der Gerichtshof zurück. Die ÖBB-Infrastruktur verfüge über eine gesonderte Rechtspersönlichkeit sowie über eigene Organe und Mittel, die sich von denjenigen ihrer Holding unterscheiden, stellten die Richter fest. Die weiteren von der EU-Kommission geforderten Maßnahmen würden in den EU-Richtlinien gar nicht erwähnt.
Auch eine entsprechende Klage gegen Deutschland verwarf der Gerichtshof. Dagegen hätten Spanien und Ungarn gegen Verpflichtungen aus dem Eisenbahnpaket verstoßen.