Nach Staatshilfen
EU gibt Auflagen für Bawag bekannt
30.06.2010
Eigentümer Cerberus muss auf Cash warten und die ungarische MKB verkaufen.
Die EU-Kommission hat mit heutiger Mitteilung die neuerliche Staatshilfe für die BAWAG genehmigt. Die daran geknüpften Auflagen werden als machbar gewertet. Dem Entscheid waren zahlreiche Verhandlungen zwischen Bank und Brüsseler Behörden vorangegangen. Vorweg: Bleiben Gewinne über, dürfen sie zumindest 2010 und 2011 nicht an die BAWAG-Aktionäre weitergereicht werden. Nach informierten Kreisen dürfte Brüssel zudem verlangen, dass sich die BAWAG nun doch aus ihrer ungarischen Bankbeteiligung MKB zurück zieht.
Noch sind die Details von der Kommission nicht kommuniziert worden. In der BAWAG bestätigte Banksprecherin Sabine Hacker am Mittwoch verschärfte Beschränkungen bei der Dividendenausschüttung an die Eigentümer.
Staatsgeld-Vereinbarung
War in der bisherigen Staatsgeld-Vereinbarung mit der Republik nur von einer Dividendenbeschränkung die Rede, so verlangt Brüssel nun als "Eigenbeitrag" der Eigner, dass die Bankaktionäre für 2010 und 2011 weiter keine Dividenden ausbezahlt bekommen dürfen. Das heißt, dass Cerberus, Post & Co auch im Fall von Gewinnen noch zwei weitere Jahre leer ausgehen müssen. Wird Geld verdient, muss es in der Bank bleiben.
Erwerbsverbot
Das als Auflage genannte "Erwerbsverbot" sieht vor, dass die BAWAG mit Staatsgeld nicht auf Einkaufstour gehen und damit die Konkurrenz verzerren darf. Dabei handelt es sich um Beschränkungen im Fall des Erwerbs von Beteiligungen an Unternehmen, die mit der BAWAG im Wettbewerb stehen. Wesentliche Ausnahme: Mit Zustimmung der EU-Kommission dürfte die Bank aber sehr wohl andere Banken oder Geschäftsbereiche zukaufen, wenn das nötig wäre, um die Stabilität des Marktes aufrecht zu erhalten.
Am Finanzplatz wird das so interpretiert, dass es der mit Staatshilfe unterstützten BAWAG aus diesem Titel nicht verboten gewesen wäre, die angeschlagene Volksbank AG (ÖVAG) zu übernehmen. Die Fusionsverhandlungen sind wie berichtet im Mai gescheitert.
MKB Bank
Zu den Auflagen für die Bewilligung der Staatshilfe zählen wieder "Veräußerungen". Als die BAWAG das erste Mal Staatshilfe brauchte, hatte die EU 2006 u.a. den Verkauf der Ostbanken in Tschechien und der Slowakei zur Auflage gemacht. Das wurde durchgezogen. Um welche Verkäufe es sich jetzt handelt, dazu verlautete vorerst noch nichts. Nach Informationen dürfte es sich um die ungarische MKB Bank handeln, an der die österreichische Cerberus-Bank noch rund ein Zehntel hält.
Dazu machte die BAWAG-Sprecherin keine Angaben. "Wir gehen davon aus, dass es sich um für das Kernbankgeschäft nicht unbedingt relevante Beteiligungen handelt." Die ebenfalls verlangte vorzeitige Tilgung von Verbindlichkeiten umfasst die explizite Empfehlung, alte Emissionen der PSK aus der Zeit vor dem Kauf der PSK durch die BAWAG früher zurück zu zahlen.
Die Mehrjahrespläne für Geschäftsentwicklung, Budget und Investitionen sind nach Bankangaben von der EU-Kommission gutgeheißen worden. Positiv sei auch gewertet worden, dass die vor einem halben Jahr gewährte 400-Millionen-Euro-Haftung nicht in Anspruch genommen wurde, heißt es.
Endgültig genehmigt hat die EU-Kommission zum Abschluss des Verfahrens heute den Einschuss von 550 Mio. Euro Partizipationskapital durch die Republik Österreich (Umstrukturierungsbeihilfe).