EU mahnt subventionierte Banken wegen Rückzahlung

09.10.2009

Vom Staat gestützte Banken müssen vor dem Begleichen von Schulden am Kapitalmarkt Rücksprache mit der EU-Kommission halten.

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Darauf machte die europäische Wettbewerbsaufsicht aufmerksam. Dies sei in den Leitlinien für Staatsbeihilfen an Banken in der Krise geregelt. Die Kommission wolle sicherstellen, dass eine Bank ihre Mittel zuerst zum Abbezahlen der Staatsbeihilfe verwende, erläuterte ein EU-Vertreter.

Zudem könne die Zahlungsfähigkeit einer Bank darauf hinweisen, dass die Bedingungen des EU-Rechts zum Erhalt der staatlichen Hilfe nicht erfüllt waren. Eine Kürzung der Beihilfe oder höhere Kosten dafür könnten die Folge sein. In der Mitteilung hieß es jedoch auch, die Kommission könne in Einzelfällen ein Bedienen von Schulden bei privaten Gläubigern zulassen, müsse dies aber prüfen.

Die Kommission veröffentlichte die Warnung, nachdem die Beihilfeempfänger Dexia und ING die vorzeitige Rückzahlung von Bonds angekündigt hatten. Einem EU-Vertreter zufolge hatten britische und deutsche Banken entsprechende Pläne auf Anweisung der Kommission zuvor fallen gelassen.

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