Abgabeverbot?
EU will gegen Energy Drinks vorgehen
21.01.2015
Der Koffeingehalt sei vor allem für Jugendliche viel zu hoch.
Angesichts der Beliebtheit koffeinhaltiger Energy Drinks bei Kindern und Jugendlichen will der EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Vytenis Andriukaitis, Schritte gegen die umstrittenen Muntermacher prüfen. Der damit verbundene hohe Koffeinkonsum sei "besorgniserregend".
Er werde mit der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) darüber "diskutieren, was die EU-Staaten hier gegebenenfalls unternehmen sollten", sagte Andriukaitis der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwochsausgabe). Die Kommission werde sich die EFSA-Stellungnahme und mögliche Konsequenzen genau anschauen, wenn sie voraussichtlich im Sommer in ihrer endgültigen Fassung vorliege, sagte der Kommissar der "NOZ".
Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte ein Abgabeverbot für koffeinhaltige Energy Drinks an Jugendliche unter 18 Jahren. "Wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das Bundesamt für Risikoforschung sind auch wir der Meinung, dass die Drinks für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind", sagte Sophie Herr, Teamleiterin für Ernährung beim vzbv, der Zeitung. Auch die Verbraucherorganisation Foodwatch hatte zuvor schon gefordert, den Verkauf von Energy Drinks an Kinder und Jugendliche zu verbieten.
Laut einer Studie der EFSA konsumieren Millionen Jugendliche in der EU zu viel Koffein. Demnach nehmen Jugendliche in fünf von 13 untersuchten EU-Mitgliedstaaten mehr Koffein zu sich als empfohlen. Der Studie zufolge sollten sowohl Erwachsene als auch Minderjährige eine Dosis von drei Milligramm Koffein pro Kilo Körpergewicht am Tag nicht überschreiten - andernfalls drohten Nebenwirkungen wie Herz-Rhythmus-Störungen, Krampfanfälle oder Nierenversagen.
Ein zwölfjähriger Bub mit 50 Kilogramm Körpergewicht überschreitet nach dieser Rechnung mit einer 0,5-Liter-Dose eines Energy Drinks diese Grenze. Laut Foodwatch gelten in Deutschland 6,6 Prozent der Jugendlichen als "Hochverzehrer" von Koffein und überschreiten die Grenzwerte der EFSA.