Klimaschutz

EuGH: CO2-Abgabe für alle Airlines erlaubt

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Ab 1. Jänner sollen alle Fluglinien teilnehmen, die von, in oder nach Europa fliegen.

 Die Einbeziehung internationaler Fluggesellschaften in den EU-Handel mit Luftverschmutzungsrechten ist erlaubt. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg. Der Emissionshandel verpflichtet Unternehmen, Rechte für den Ausstoß des Treibhausgases Kohlenstoffdioxid (CO2) zu kaufen. Ab 1. Jänner 2012 sollen per EU-Gesetz alle Airlines teilnehmen, die von, in oder nach Europa fliegen. Dagegen hatten mehrere Gesellschaften aus den USA und Kanada geklagt.

Die Regelung verletze nicht die Souveränität fremder Staaten, argumentierten die Richter. Zwar werde für die Berechnung des CO2-Ausstoßes die gesamte Flugstrecke zugrunde gelegt, auch außerhalb der EU. Das sei jedoch zulässig, weil nur Flüge ins EU-Hoheitsgebiet betroffen seien (Rechtssache C-366/10).

Auch das sogenannte Open-Skies-Abkommen sieht der EuGH nicht verletzt. Das Abkommen soll die gegenseitige Benachteiligung amerikanischer und europäischer Fluggesellschaften verhindern. Der EU-Emissionshandel sei nicht diskriminierend, weil alle Unternehmen betroffen seien.
 

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