EuGH-Entscheid zu Bank Burgenland erst 2010
29.06.2009Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird voraussichtlich frühestens 2010 eine Entscheidung in Sachen Verkauf der Bank Burgenland an die Grazer Wechselseitige treffen.
Es geht dabei um ein Berufungsverfahren von österreichischer Seite gegen die Entscheidung der EU-Kommission, Strafzahlungen zu verhängen, weil beim Verkauf der Bank Burgenland an die Grazer Wechselseitige (GraWe) staatliche Beihilfe im Spiel war und die Bank zu billig an die steirische Versicherung verkauft worden sei, obwohl eine ukrainische Gruppe um 55 Millionen Euro mehr geboten habe.
Konkret geht es um drei Klagen - Land Burgenland gegen die Kommission (eingereicht am 11. Juli 2008), Österreich (15. Juli 2008) und die GraWe (17. Juli 2008) gegen die Kommission. Alle drei Verfahren richten sich gleichlautend auf eine Nichterklärung der Kommissionsentscheidung. Berichte, wonach bereits heuer der EuGH eine Entscheidung treffen werde, seien jedenfalls viel zu früh, hieß es. Es werde auf keinen Fall noch heuer sein. Immerhin würden im Durchschnitt Verfahren beim Gericht erster Instanz zwei Jahre dauern - dann käme man auf Mitte 2010.
Zuletzt hatten sich GraWe als Käufer und Land Burgenland als Verkäufer der Bank Burgenland zuversichtlich gezeigt, im Berufungsverfahren gegen die Entscheidung der EU-Kommission von der Strafzahlung befreit zu werden, die Brüssel verhängt hatte, weil die Bank an die steirische Versicherung verkauft worden ist, obwohl eine ukrainische Gruppe 55 Millionen mehr geboten hatte.
Bankenwelt stark verändert
Die Bankenwelt hat sich aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise seit vergangenem Jahr drastisch verändert. Diese Argumentation versuchen die drei österreichischen Kläger beim EuGH geltend zu machen. Denn mittlerweile greifen zahlreiche Staaten Bankinstituten helfend unter die Arme, meint das Land als Verkäufer der Bank und bleibt außerdem dabei, dass die ukrainische Bieter-Gruppe rund um die Slav AG zwar mehr für die Bank geboten hätte, das wirtschaftliche Risiko wäre aber ungleich höher gewesen.
"Die Ukraine steht heute fast vor dem Staatsbankrott und wenn die Bieter absolut nicht in der Lage wären, den Kaufpreis zu zahlen, dann sehen wir die richtige Entscheidung", hatte jüngst Burgenlands Finanzlandesrat Helmut Bieler erklärt. Auch GraWe-Chef Othmar Ederer rechnet damit, dass die Entscheidung der EU-Kommission im Berufungsverfahren aufgehoben wird. Das sei auch der Grund, warum man sich für diesen Klagsweg entschieden habe. Zudem laufen noch Verhandlungen zwischen GraWe, Land und der Kommission. Die Strafe hat die GraWe bisher noch nicht gezahlt.