Trotz Herzproblemen

Ex-BAWAG-Chef Elsner bleibt in U-Haft

31.08.2010

Gericht findet Gesundheitszustand "nicht so dramatisch".

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© TZ ÖSTERREICH
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Der ehemalige BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner bleibt vorerst im Gefängnis. Das Wiener Oberlandesgericht hat am Dienstag den mittlerweile 15. Enthaftungsantrag des inzwischen 75-Jährigen abgewiesen und die Fortsetzung der U-Haft angeordnet. "Der Gesundheitszustand ist nicht so dramatisch, dass die Fluchtgefahr aufgehoben wäre", so das OLG.

Zusätzliches Gutachten
Zuletzt war heftig über die angeblich bevorstehende Enthaftung Elsners spekuliert worden, nachdem das OLG im Zuge einer anhängigen Haftbeschwerde ein ergänzendes kardiologisches Gutachten angefordert hatte. Grund dafür war ein Bulletin des Wiener Wilhelminenspitals, wo Elsner nach einer Bypassoperation wiederholt stationär behandelt wurde.

Herz, Niere, Gicht, Blutdruck

"Die permanente Stressbelastung sowie die für den Gesundheitszustand nicht zuträglichen Haftbedingungen können zu einem Fortschreiten der Grunderkrankung mit potenziell deletären Folgen führen", hieß es in dem Patientenbrief. Die Herzschwäche sei so dramatisch, dass sie nicht nur bei körperlicher Belastung, sondern auch im Ruhezustand zu Beschwerden führe. Weiters sei die Nierenfunktion "höhergradig eingeschränkt", zudem leide Elsner an Gicht und zu hohem Blutdruck. Der Ex-Banker brachte zuletzt bei einer Körpergröße von 175 Zentimeter 105 Kilogramm auf die Waage.

"Nicht so dramatisch"
Das neue, vor zwei Wochen im Justizpalast eingelangte Gutachten des Herzspezialisten Gerhard Kronik reichte nach Ansicht des OLG aber nicht aus, um Elsner aus medizinischen Gründen auf freien Fuß zu setzen. Die Berufung auf den Gesundheitszustand Elsners vermöge den vorliegenden Haftgrund nicht zu entkräften, sagte der OLG-Sprecher. Auf Details der Expertise wollte er mit dem Hinweis auf Elsners Privatsphäre nicht  eingehen.

Seit dreieinhalb Jahren in U-Haft
Der ehemalige BAWAG-Chef, der Anfang Juli 2008 wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung zu neuneinhalb Jahren verurteilt wurde und nach wie vor auf einen Termin für sein Rechtsmittelverfahren wartet, befindet sich seit dreieinhalb Jahren in U-Haft. Mit der neuerlich abgelehnten Aufhebung der U-Haft dürfte er ein "heißer Kandidat" für den am Mittwoch in Kraft tretenden elektronischen Hausarrest sein, der unter anderem bei Langzeit-U-Häftlingen den Gefängnisaufenthalt verkürzen soll.

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