500.000 Kaution
Ex-Hypo-Chef Kulterer kommt aus U-Haft
10.11.2010
Sobald die Kaution von 500.000 Euro gestellt ist, kann Kulterer gehen.
Der seit Mitte August in Untersuchungshaft sitzende Wolfgang Kulterer kann gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt werden. Ein Gerichtssprecher sagte am Mittwoch, "sobald die Kaution gestellt wird, kann er gehen."
Begründet wurde die Entscheidung unter anderem damit, dass Kulterer seinen Wohnsitz in Österreich habe, und "außerdem ist er allen Ladungen pünktlich nachgekommen", teilte der Sprecher des zuständigen Oberlandesgerichts (OLG) Graz, Ulrich Leitner, mit.
Die Entscheidung des OLG Graz zeige, "dass man bemüht ist, die verfahrene Situation, die durch die problematische U-Haft herbeigeführt wurde, ohne Prestigeverlust für die Justiz zu lösen", erklärten die Anwälte Kulterers, Dieter Böhmdorfer und Ferdinand Lanker und versicherten weiters: "Unmittelbar nach seiner Enthaftung wird er (Kulterer, Anm.) in jeder Weise der Öffentlichkeit Rede und Antwort stehen".
Theoretisch hätte das Gericht Kulterer gar keine Kaution anbieten müssen. Verpflichtend ist das nämlich nur bei einem Maximalstrafrahmen von bis zu fünf Jahren Haft. Kulterer drohen aber bis zu zehn Jahre Gefängnis.
Kulterer kann Kaution nicht persönlich aufbringen
Dass Kulterer noch am Mittwoch entlassen wird, werde sich nicht ausgehen: "Eine Enthaftung heute Abend ist weder technisch noch praktisch möglich", sagte Lanker.
Auch Donnerstag früh halte er als Termin für "illusorisch". "Jetzt muss ich erst einmal das Geld auftreiben", so der Rechtsanwalt. Er werde alles daran setzten, seinen Mandanten so rasch wie möglich aus der Justizanstalt Klagenfurt zu bekommen.
Kulterer werde die Kaution nicht persönlich aufbringen können, sondern sie werde eher von Freunden und Bekannten stammen, so Lanker.
Böhmdorfer: "Keine Fluchtgefahr"
Dieter Böhmdorfer erklärte in einem Schreiben "dass angesichts des Persönlichkeitsbildes des Dr. Wolfgang Kulterer, der in seinem ganzen Leben nicht zu panikartigen und unbesonnenen Reaktionen geneigt hat, die Fluchtgefahr nicht gegeben ist." Das OLG hingegen sieht Fluchtgefahr weiterhin als gegeben, doch ließ es zwei der drei Haftgründe fallen. Die Richter sehen keine weitere Verdunkelungs- noch Tatbegehungsgefahr.
Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr weggefallen
Die Tatbegehungsgefahr sei deshalb weggefallen, weil Kulterer in keinen Funktionen mehr sei. "Nachdem er kein Banker mehr ist, kann er keine neuen Delikte verwirklichen", erklärte Ulrich Leitner.
Verdunkelungsgefahr könne gar nicht mehr angenommen werden, da diese nach zwei Monaten in jedem Fall automatisch wegfäll