Faymann will mehr Auflagen bei Staatshilfen

20.08.2009

Bundeskanzler Werner Faymann (S) will Staatshilfen stärker mit Auflagen verknüpfen und pocht in diesem Zusammenhang auf Zurückhaltung bei Boni- und Dividendenzahlungen, berichtet der "Standard". Damit gerate der Fahrplan für die Staatshilfen durcheinander. Bei den Banken spreche sich der Kanzler nun für eine Wandlungsrecht aus, wenn die Republik Partizipationskapital gewährt.

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Bei der Erste Group und bei der Raiffeisen Zentralbank wurde auf diese Möglichkeit verzichtet. Zu spüren bekommen dürften die neue Vorgabe Bank Austria und BAWAG, die gerade über Staatshilfen verhandeln.

Die Wandlung soll erfolgen, wenn die Geldinstitute "ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen", meint Faymann gegenüber dem "Standard". Dann würde sich der Bund also direkt an den Banken über den Tausch des PS-Kapitals in Stammaktien beteiligen, sein Stimmrecht in der Hauptversammlung ausüben und beispielsweise Vertreter in den Aufsichtsrat entsenden. Erste und RZB haben das strikt abgelehnt und vor politischer Einflussnahme gewarnt.

Beobachter rechneten damit, dass Bank Austria und BAWAG massiv auf Gleichbehandlung pochen werden, so der "Standard". Zuletzt soll dem Vernehmen nach ein Vorstoß des Kanzleramtes bei den Verhandlungen mit der Bank Austria für erste Irritationen gesorgt haben: Deren italienische Mutter UniCredit solle demnach das Staatskapital bedienen müssen, sollte die heimische Tochter keine Gewinne erzielen. Dann verlöre die Injektion freilich Eigenkapitalcharakter - die Stärkung der Bilanzen würde somit verfehlt, heißt es von Bankenseite. Von den Geldinstituten selbst kommentiert würden die jüngsten Spannungen nicht.

Zurückhaltung bei Boni und Dividendenzahlungen

Bei den Staatshaftungen für Betriebe sei es für Faymann "nicht denkbar, dass Unternehmen Krisenhilfe in Anspruch nehmen und dann hohe Dividenden oder Bonuszahlungen an Manager ausschütten - in der Krise müssen alle ihren Beitrag leisten, nicht nur der Staat alleine". Diese Forderungen hätten bereits zu Verzögerungen des Mitte Juli im Parlament beschlossenen Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetzes geführt: Für die Freigabe der mit 10 Mrd. Euro limitierten Garantien durch die Kontrollbank müssten nämlich zuvor Richtlinien im Einvernehmen zwischen Finanzministerium und Bundeskanzleramt ausgearbeitet werden.

Im Finanzministerium spielt man den Ball zurück. Mit der jüngsten Version der Richtlinien habe man den Forderungen Faymanns schon entsprochen. "Es gibt keinen Grund, die Umsetzung weiter zu verzögern", erklärt Sprecher Harald Waiglein in der Zeitung. Vorgelegt worden sei eine Fassung, wonach angemessene Manager-Entlohnung, die Bezahlung des Haftungsentgelts und das Erwirtschaften von Gewinnen durch die Betriebe Voraussetzung für die Garantieübernahme durch die Republik sei. Geprüft werden sollen die Kriterien von einem Kontrollbank-Beirat.

Dem Bundeskanzleramt gehe die Vorlage nicht weit genug, weshalb eine Lösung bei einem Treffen zwischen Faymann und Finanzminister Josef Pröll (V) in den nächsten Tagen gefunden werden soll. Bestimmungen wie "angemessene Entlohnung" seien zu vage, heißt es. Derzeit interessierten sich rund 120 Betriebe für Haftungen im Volumen von 4,5 Mrd. Euro.

ÖVP dagegen, FPÖ misstrauisch

Die ÖVP hält nichts von der Forderung von Bundeskanzler Faymann, die Staatshilfen für die Banken stärker mit Auflagen zu verknüpfen. "Die Diskussion ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht angebracht", erklärte VP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger am Rande einer Pressekonferenz. Es seien klare Rahmenbedingungen da, diese jetzt zu verschärfen, "dafür sehe ich keinen Anlass". Man müsse aber schon schauen, dass man das den Banken zur Verfügung gestellte Geld wieder zurückbekommt. Wie dies geschehen soll, sei Sache von Finanzminister Josef Pröll (V), der dies auch managen werde.

FPÖ-Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache zweifelt hingegen, dass Faymann seine Ankündigungen überhaupt umsetzen wird. Außerdem wünscht er sich striktere Auflagen für Banken, die staatliche Hilfe in Anspruch nehmen. Sie sollten Bilanzen offenlegen und sich einer Kontrolle durch den Rechnungshof unterziehen. Strache fordert außerdem eine Gehaltsdeckelung für das Management und eine Verpflichtung zu einer stärkeren Fokussierung auf das Kerngeschäft, also Spareinlagen zu verwalten und Kredite im Inland zu vergeben. Es sei aber zu befürchten, dass "es auch jetzt nur kosmetische Korrekturen" geben wird. Das von Faymann vorgeschlagene "Wandlungsrecht" sei viel zu wenig.

Der Grüne Klubobmann Werner Kogler schreibt in einer Aussendung, Faymann komme "reichlich spät drauf, dass es Auflagen zum Bankenrettungspaket geben muss". Die Grünen wollen dass mit jenen Banken, mit denen bereits Verträge abgeschlossen wurden, nachverhandelt wird, bei Neuabschlüssen müsse es "harte Auflagen" geben. Faymann solle bereits kommende Woche im Finanzausschuss die Grüne Forderung nach Rechnungshofprüfung des Bankenhilfspakets unterstützen, damit "die SteuerzahlerInnen die Sicherheit bekommen, dass sich nicht einige wenige an ihrem Geld bereichern".

Unterstützung für Faymann kommt von Arbeiterkammer und FSG. AK-Präsident Herbert Tumpel sprach sich am Donnerstag in einer Aussendung dafür aus, dass Managern keine Boni ausbezahlt werden dürfen, so lange das Unternehmen staatliche Hilfe in Anspruch nimmt. Dividendenzahlungen sollen begrenzt werden. Die wichtigste Auflage bei Staatshilfe müsse Arbeitsplatzsicherheit im Unternehmen sein. FSG-Vorsitzender Wolfgang Katzian fordert ebenfalls Arbeitsplatz- und Standortgarantien im Gegenzug zu Staatshaftungen. Für den Fall, dass die Haftung schlagend wird, müsse der Staat auf die Werte des Unternehmens zugreifen können, oder Eigentümer.

Lopatka über Kanzler "überrascht"

Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka (V) zeigt sich unterdessen vom Vorstoß von Faymann (S) "überrascht". Die geforderte Einschränkung von Boni-Zahlungen und Dividenden für Unternehmen, die Krisenhilfe in Anspruch nehmen, wäre ohnehin durch einen Beirat möglich, in dem auch ein Vertreter des Bundeskanzleramts vertreten sei, so Lopatka. Die Formulierung, dass Managergehälter "angemessen" sein müssten, hält Lopatka im Gespräch mit der APA für ausreichend. "Man soll nicht abhängig sein vom Zuruf von Gewerkschaftsfunktionären und Politikern", warnt der Finanzstaatssekretär vor "direkter Einflussnahme der Politik" und sieht bei den vorgelegten Regelungen keinen Ergänzungs- oder Änderungsbedarf.

Bei der Bankenhilfe sei von Seiten der RZB und der Erste Group nach deren Halbjahresergebnissen ohnehin mit den Zinszahlungen auf das staatliche Partizipationskapital zu rechnen. Ein von Faymann gefordertes Wandlungsrecht, wonach das stimmrechtslose PS-Kapital in Aktien umgewandelt werden könnte, hält Lopatka daher nicht für sinnvoll. RZB und Erste könnten die neun Prozent Zinsen auf das ihnen gewährte PS-Kapital sicher zahlen. Bei einer Wandlung würde der Staat nur Zinsen verlieren, aber keinen maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung gewinnen, weil der Anteil zu gering wäre, argumentiert Lopatka. Bei der Volksbank und bei der Hypo Alpe Adria Bank sei die Wandlungsmöglichkeit für das PS-Kapital ohnehin im Vertrag festgeschrieben.

Bei den geplanten Regelungen der Staatshaftungen für Unternehmen sei bereits mit der SPÖ im Plenum verhandelt worden, so der VP-Politiker. Nun gehe es nur mehr um die Ausführungen. Dafür solle ein Beirat zuständig sein, der mit Vertretern von Bundeskanzleramt, Notenbank, Kontrollbank, Finanz- und Wirtschaftsministerium sowie Experten besetzt sei. Es sei üblich, in solchen Beiräten einvernehmlich zu entscheiden, sieht Lopatka den Einfluss des Kanzleramts abgesichert. Unternehmen, denen durch Staatsgarantien geholfen werde, könnten nur dann Dividenden auszahlen wenn sie Gewinne erzielen. Die Angemessenheit von Bonuszahlungen und Managergehältern sollten die Experten beurteilen, und nicht die Politik, fordert Lopatka.

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