Felderer gegen Antasten von Vermögen oder Stiftungen
15.04.2010
Einzig eine Grundsteuer ist für IHS-Chef Bernhard Felderer akzeptabel. Noch sinnvoller sieht er eine Vermögenszuwachs-Besteuerung, die ja beim Einkommen ansetzt. An sich bevorzuge er aber - wie auch alle anderen Institute - eine Budgetsanierung über Ausgabenkürzungen: "Eine nachhaltige Sanierung muss immer zu zwei Drittel über die Ausgaben erfolgen."
Felderer warnte davor, dass jede neue Steuer oder Steuererhöhung schon von Anfang an weniger bringe als geplant und dass Aufkommen über die Jahre deutlich zurückgeht. Auch werde durch jede Steuer die Wirtschaftskraft gedämpft.
Von einer Mineralölsteuer-Erhöhung um 1 Mrd. Euro blieben bereits im ersten Jahr netto nur 845 Mio. Euro und im zweiten 776 Mio. Euro, da es verschiedene gegenläufige Effekte gebe, etwa auch rückläufige Einnahmen bei anderen Steuern. Nach 10 Jahren wären es nur noch 501 Mio. Euro netto. Dafür würde eine solche MöSt-Erhöhung das BIP nach 3 Jahren um 0,1 % dämpfen und nach 10 Jahren um 0,3 %.
Bei einer Umsatzsteuer-Anhebung von 1 Mrd. wären es 0,2 % in 10 Jahren, allerdings mit anderen Verteilungswirkungen: Eine höhere MöSt würden nach der Modellrechnung nämlich zu 65 % Unternehmen tragen, deren Gewinne und Kapitalstock sinken würden, und zu 35 % die Haushalte - was deren Konsum bremst, nämlich um 0,6 % in 10 Jahren.
Die Stiftungs-Besteuerung anzuheben wäre aus Sicht von Felderer der Bruch eines Versprechens des Staates an die heute rund 3.300 Stiftungen, das eigentlich über Generationen gelten sollte - und möglicherweise sogar verfassungswidrig. Die niedrige Stiftungsbesteuerung sei kein Steuergeschenk, sondern eine Steuerstundung, da die zweiten 12,5 % bei Entnahme anfallen würden. Änderungen wären da nur für neue Stiftungen denkbar.
Auf die Bankensteuer im Ausmaß von mindestens 500 Mio. Euro hat sich die Politik schon festgelegt, obwohl der gesamte Finanzsektor noch nicht dort sei, wo er sein sollte. Gerade die Banken würden auch künftig noch sehr viel Kapital benötigen.
Von einer Börseumsatzsteuer hält Felderer gar nichts. Und eine Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene wird nicht kommen, glaubt er - trotz manch politischer Beteuerung in diese Richtung. Zudem hätte eine solche Transaktionssteuer den Nachteil, dass sie sehr "versteckt" anfalle und daher von "niemandem" gespürt werde.
Eine Grundsteuer würde aus Sicht von Felderer als einzige Variante einer Vermögenssteuer keine größeren volkswirtschaftlichen Schäden anrichten, nach Uralt-Ideen sollte sie aber eigentlich den Gemeinden zugutekommen. Das Aufkommen wäre freilich denkbar gering, außerdem drohe eine einseitige Belastung des gesamten Wohnungsbestands, der Häuslbauer und der Zinshäuser. Bei 1 % Grundsteuer mit 300.000 Euro Freibetrag kämen nur 460 Mio. Euro herein. Und 300.000 Euro seien die meisten Einfamilienhäuser in Österreich wert.
Generell verteilen die Vermögenssteuern nicht wirklich um, verweist Felderer auf internationale Beispiele. Dies schaffen letztlich nur die Sozialversicherungen über die Transferleistungen.
So resultiert etwa beim untersten Einkommens-Dezil die Hälfte der verfügbaren Einkommen aus Transferleistungen, vor allem Arbeitslosenleistungen. Bei den obersten drei Einkommens-Dezilen macht der Transfer-Anteil an den Einkommen nur noch 3 bzw. 2 % aus, im Gesamtschnitt 8 %. "Das ist auch das, was man erwarten würde und was einen Umverteilungsstaat ausmacht", so der IHS-Chef: "Die österreichische Umverteilung ist relativ wirksam, weil sie von ganz oben nach ganz unten verteilt."