Hinter den Kulissen laufen die Gespräche zur neuen Steuer bis zuletzt.
Die geplante Wertpapier-KESt (Kursgewinnsteuer) stößt bei Finanzexperten vor allem wegen der komplizierten Besteuerung von Investmentfonds auf Kritik. Hinter den Kulissen laufen die Gespräche bis zum letzten Zeitpunkt - die Begutachtungsfrist endet am morgigen Mittwoch. "Wir gehen davon aus, dass es nicht so kommt", sagte Peter Pavlicek, Geschäftsführer der BAWAG PSK Invest laut Börse-Express. Der selben Meinung war heute Vormittag bereits die Oberbank, die in einem Pressegespräch eine Verschiebung um ein Jahr forderte.
In den bisherigen Stellungnahmen zum Gesetzesvorhaben wird vor allem die ungleiche Behandlung von Gewinnen und Verlusten sowie die mangelnde Berücksichtigung der Anschaffungskosten kritisiert. Dem Steuerexperten der Industriellenvereinigung (IV), Markus Fichtinger, zufolge wirft das Modell sehr viele Fragen auf. Er fordert laut Börse-Express daher einen "Aufschub des Entwurfs", weil Grundsätze des Einkommensteuersystems geändert würden.
Ausnahmen für Mitarbeiter und langfristigen Besitz?
Die IV fordert Ausnahmebestimmungen unter anderem für langfristigen Wertpapierbesitz und für Mitarbeiterbeteiligungen. Dem Entwurf zufolge können Anschaffungskosten wie etwa Order- und Depotgebühren nicht abgesetzt werden, was "sehr bedenklich" sei, so Fichtinger. Denn damit komme der reale Steuersatz über dem nominellen von 25 % zu liegen.
Das Beispiel Großbritannien zeigt Fichtinger zufolge, dass die dort eingehobene Steuer auf Capital Gains auf Sicht der vergangenen Jahre im besten Fall rund 1,5 % der gesamten Staatseinnahmen ausmachte. Mittlerweile sei dieser Wert auf weniger als 0,5 % zurückgegangen. Daher rätselt Fichtinger über die vom Finanzministerium veranschlagten Einnahmen in der Höhe von 30 Mio. Euro für 2011, die bis 2014 auf 250 Mio. Euro steigen sollen.
Was vorgesehen ist:
Nach dem bisherigen Begutachtungsentwurf ist Folgendes vorgesehen: Wer nach dem 1. Juli 2011 seine Wertpapiere verkauft, die er sich nach Jahresbeginn 2011 zugelegt hat, muss für damit realisierte Kursgewinne eine 25-prozentige Vermögenszuwachssteuer berappen. Dem Steuerplan zufolge sind davon Aktien, Anleihen, Fonds und auch Derivative (Optionen, Futures) erfasst, aber auch Immobilienfonds. Das Finanzministerium sprach dazu jeweils nur von einer KESt-Ausweitung auf Wertpapier-Kursgewinne. Instrumente, die jetzt schon von der KESt befreit sind, blieben es auch im neuen Steuersystem.