Arbeitskampf

Frankfurt: Gericht untersagt Lotsen Streik

29.02.2012

Das Vorfeldpersonal des Flughafens streikt aber weiter.

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© Reuters
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Die für Mittwoch geplante Ausweitung der Streiks am Frankfurter Flughafen ist vom Tisch. Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) kündigte am Dienstagabend nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main an, den Solidaritätsstreik der Fluglotsen am Mittwoch von 05.00 bis 11.00 Uhr abzugsagen. Zuvor hatte das Arbeitsgericht einem entsprechenden Antrag des Flughafenbetreibers Fraport zugestimmt.

Fraport hatte gemeinsam mit der Lufthansa und der Deutschen Flugsicherung (DFS) beim Frankfurter Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung gegen die geplante Ausweitung des Streiks am Mittwochmorgen beantragt. Diesem Antrag gegen die GdF hatte das Gericht am Dienstagabend in einer Eilverhandlung stattgegeben. Damit war der geplante Solidaritätsstreik der Fluglotsen untersagt.

Die GdF bestreikt seit Tagen Deutschlands größten Flughafen in Frankfurt am Main. Auslöser des Arbeitskampfes ist der festgefahrende Tarifkonflikt um die Bezahlung und Arbeitszeiten von 200 Beschäftigten auf dem Vorfeld des Airports. Die Mitarbeiter in Vorfeldkontrolle, Vorfeldaufsicht und Verkehrszentrale nehmen auf dem Flughafen eine zentrale Stellung ein, weil sie unter anderem Flugzeuge von den Landebahnen zu ihren Parkpositionen lotsen.

Arbeitsrichter Matthias Kreutzberg-Kowalczyk begründete die Entscheidung des Gerichts, die Ausweitung der Streiks zu verbieten, damit, dass diese unverhältnismäßig gewesen wäre. Hätten neben dem Vorfeldpersonal am Mittwoch auch die Fluglotsen gestreikt, wäre rund 500 Flüge von und nach Frankfurt ausgefallen. Damit hätte der vorübergehende Solidaritätsstreik der Fluglotsen das Gewicht eines Hauptstreiks bekommen. Er wäre damit in seinem Charakter nicht mehr unterstützend gewesen, was aber für die Zulässigkeit eines Solidaritätsstreiks ausschlaggebend wäre.


 
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