An weiterem Standort

Gas-Kartell: Wieder Razzia in Österreich

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Die OMV sieht sich nicht im Fokus der EU-weiten Ermittlungen.

Die EU-weiten Hausdurchsuchungen wegen des Verdachts auf ein Gaskartell gehen weiter. Nachdem es gestern, Dienstag, bereits an drei Standorten in Österreich zu Durchsuchungen gekommen war, ist heute Mittwoch ein weiterer österreichischer Standort dazugekommen, bestätigte BWB-Sprecher Stefan Keznickl.

Ermittlungen
Es gehe vor allem um den Großhandelsmarkt, etwa um Lieferbedingungen und um Flüsse über die Pipeline-Systeme, sagte der BWB-Sprecher. Die OMV wiederum, die am Dienstag unter den betroffenen Unternehmen war, sieht sich nicht als zentrales Objekt in der EU-Untersuchung. "Die OMV geht davon aus, das sie nicht im Fokus der Ermittlungen steht", sagte Sprecher Sven Pusswald am Mittwoch.

Dem Vernehmen nach werden die Hausdurchsuchungen in zehn EU-Ländern durchgeführt. Dabei stehen offenbar vor allem das Verhalten des russischen Monopolisten Gazprom und dessen Lieferverträge im Zentrum des Interesses. Gazprom ist der größte Gaslieferant Europas. Schon bisher hielt sich der Energieriese nur auf massiven Druck an EU-Kartellrecht. Unter anderem zwang die EU-Kommission das russische Unternehmen zur Abänderung eines Liefervertrages mit Polen.

In Österreich sind dem Vernehmen nach am Dienstag Standorte der OMV, ihrer Gashandelsbeteiligung Econgas sowie der Gashandelsgesellschaft Centrex, eine Tochter der Gazprombank, durchsucht worden. In Deutschland bekamen der russische Gaslieferant Gazprom in Berlin und Deutschlands größte Ferngasgesellschaft E.ON Ruhrgas sowie RWE Besuch von den Fahndern.

Volle Kooperation
Die OMV wie auch betroffene deutsche Firmen haben volle Kooperation mit den Behörden zugesagt. Aber auch Gazprom "hat nichts zu verbergen und sieht den Untersuchungen gelassen entgegen", sagte der Sprecher der deutschen Tochter des russischen Energiekonzerns, Burkhard Woelki, am Dienstag. "Wir arbeiten offen und konstruktiv mit der EU-Kommission zusammen."

 Das EU-Kartellverfahren sieht Strafen bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes vor.

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