Gehälter

Gemischte Reaktionen zum neuen Handels-KV

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Frauenministerin sieht "wichtigen Schritt", Kritiker ein "Täuschungsmanöver".

Die Sozialpartner haben sich am Montag auf einen neuen Kollektivvertrag für die Beschäftigten im Handel geeinigt und Gehaltserhöhungen von 2 bis 2,3 Prozent und damit einen Mindestlohn von 1.300 Euro brutto ausverhandelt. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S) gratuliert den Verhandlern und sieht den Gehaltsabschluss als "wirklich wichtigen Schritt" für Frauen, zumal der Handel eine der Branchen sei, in denen die meisten Frauen beschäftigt sind, wie sie am Dienstag in einer Aussendung wissen ließ.

Schatz: "Täuschungsmanöver"
Für die Grüne Arbeitnehmersprecherin Birgit Schatz ist der Abschluss ein "großes Täuschungsmanöver", da die Lohnerhöhung nicht für alle Beschäftigten einen Vollzeit-Mindestlohn von 1.300 Euro bringe."Wenn man sich den Kollektivvertrag anschaut, sieht man, dass ungelernte Dienstnehmer in den ersten drei Jahren bisher einen Lohn von 1.186 Euro hatten. Wenn man diesen Lohn nun um 2,3 Prozent erhöht, bleibt diesen Betroffenen weiter ein Einkommen deutlich unter der 1.300 Euro Mindestgrenze", argumentiert Schatz. Das "löchrige Verhandlungsergebnis" bestätige die Notwendigkeit, "existenzsichernde Löhne endlich gesetzlich festzulegen". Schatz fordert damit erneut, den Mindestlohn gesetzlich und nicht über den Kollektivvertrag zu verankern.

Gewerkschaft zufrieden
Die Angestelltengewerkschaft GPA-djp indes sieht die Kaufkraft der Handelsangestellten mit dem Gehaltsabschluss gesichert und will ihre Aktionen für bessere Bedingungen fortsetzen. Schon in den nächsten Tagen solle gemeinsam mit tausenden Betriebsräten eine flächendeckende Informationskampagne zur Einstufung und Anrechnung der Berufsjahre starten, gab die Gewerkschaft am Dienstag bekannt. Es sei nicht fair, wenn viele Beschäftigten ihre Berufspraxis in einem Unternehmen beim Wechsel in ein anderes entweder gar nicht, oder nur teilweise angerechnet bekommen.
 

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