Linzer Franken-Affäre

Gericht schickt BAWAG-Klage zurück

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Derzeit ist unklar, ob der Bürgermeister die Klage einreichen darf.

Das Handelsgericht Wien hat die am Mittwoch von der Stadt Linz eingebrachte Swap-Klage gegen die BAWAG wieder zurückgeschickt. Es gehe daraus nicht hervor, ob der Bürgermeister die nötige Vollmacht besitzt, um die Klage einzureichen, heißt es in der Begründung. Laut Linzer Stadtstatut wäre dafür ein Gemeinderatsbeschluss nötig, berichtete das ORF-Radio Oberösterreich. Die Stadt, der das Papier noch nicht zugestellt wurde, habe nun sieben Tage Zeit, um die Sache in Ordnung zu bringen. Sonst werde die Klage zurückgewiesen.

Einerseits sei als Kläger die Stadt Linz angeführt, vertreten durch Bürgermeister Franz Dobusch (S), Altes Rathaus, andererseits jedoch auch die Finanzdirektion der Stadt Linz im Neuen Rathaus in Urfahr, kritisiert das Gericht. Es vermutet aber, dass der Stadtchef der Kläger ist. Wesentlich problematischer dürfte jedoch der zweite Punkt sein, der bemängelt wird: Aus der Klagsschrift gehe laut Handelsgericht nicht hervor, ob der Bürgermeister überhaupt die nötige Vollmacht besitzt, um für die Stadt Linz eine Klage einzureichen. Der Stadtsenat dürfe nur bei "Gefahr in Verzug" von sich aus entscheiden, ansonsten sei ein Gemeinderatsbeschluss nötig. In der Klage werde aber nicht thematisiert, ob sie durch Gemeinderat oder Stadtsenat rechtlich gedeckt sei.

Aus dem Büro von Bürgermeister Dobusch hieß es dazu, man habe das Schreiben des Gerichtes noch nicht erhalten und erwarte es am Vormittag. Dann erst könne man Stellung nehmen.

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