Mitarbeiter werden in Bistro-Fillialen nach Gastronomie-Kollektivvertrag angestellt.
Die Drogeriemarktkette dayli, die aus den insolventen Schleckerfilialen hervorgegangen ist, stößt mit ihrer Geschäftspolitik auf heftigen Widerstand der Arbeitnehmervertreter. Für den Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Karl Proyer, ist die Sonntagsöffnung einzelner Filialen "klar widerrechtlich", wie er in einer Aussendung betonte.
Mittlerweile seien in mehreren Bundesländern Filialen am Sonntag geöffnet, und an allen Standorten seien mehrfach Anzeigen erfolgt. Die Gewerkschaft droht mit Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs.
Obendrein sollen Mitarbeiter in Zweigstellen mit Imbiss-Verkauf nach dem Gastronomie-Kollektivvertrag und nicht nach dem Handels-KV angestellt werden.
Die Gewerkschaft sieht darin eine "reine Umgehungskonstruktionen zulasten der Beschäftigten". "Das Kerngeschäft ist nicht die Gastronomie", sagte Proyer heute, Dienstag, im Ö1-"Morgenjournal" des ORF-Radio. Derzeit gebe es bereits in drei Filialen Bistros.
"Dass die Unternehmensführung plant, dieses Konzept auf ganz Österreich auszuweiten und angekündigt hat, dafür zusätzliche Arbeitskräfte aufzunehmen, die als Arbeiter angemeldet und nach dem Gastronomie-Kollektivertrag bezahlt werden sollen, wird unmittelbar nach der ersten Neuaufnahme ebenfalls rechtliche Konsequenzen haben", kündigte Proyer an.
Diese Zuordnung sei falsch, da die dayli-Beschäftigten nicht nur Speisen und Getränke verabreichten, sondern überwiegend Waren verkauften, kassierten und administrative Tätigkeiten wie Warenbestellungen oder Kassenabrechnung durchführten.
"Diese Beschäftigten sind also als Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes zu betrachten und nach dem Handelskollektivvertrag zu bezahlen", so Proyer. Die Gewerkschaft habe deswegen bereits alle neun Gebietskrankenkassen in Österreich schriftlich ersucht, zu überprüfen, ob bei dayli der richtige Kollektivvertrag für die Handelsangestellten angewendet werde. Bei falscher Zuordnung drohe ein Strafverfahren wegen Lohndumpings.
Das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen infolge falscher KV-Einstufung wäre "eindeutig Sozialdumping". Die Grundrechte der Handelsangestellten müssten respektiert werden.
"Die Vorbereitungen für die öffentlichen Protest-Kundgebungen vor der dayli-Zentrale in Pucking (bei Linz) und vor dem Novomatic-Forum des Hälfteeigentümers Novomatic in Wien laufen auf Hochtouren", betonte der Gewerkschafter. Betriebsräte aus immer mehr Betrieben in ganz Österreich bekundeten ihre Solidarität mit den Beschäftigten der Drogeriemarktkette.