Er hätte Ehre beleidigt - Mitarbeiter bekam recht.
„Ich werde politisch verfolgt“ – es war ein aufsehenerregendes Interview, das Karl-Heinz Grasser am 27. November in ÖSTERREICH gab. Darin teilte der angeschlagene Ex-Finanzminister auch kräftig aus. Seinen ehemaligen Mitarbeiter Michael Ramprecht, der ihn in Sachen Buwog massiv belastet hatte und gegen den er Prozesse führt, bezeichnete Grasser als „psychisch labil“. Außerdem benötige dieser „dringend psychische Hilfe“.
Die Behauptung hatte Grasser im parlamentarischen Korruptionsausschuss wiederholt – obwohl ihm das per Unterlassungsurteil untersagt wurde.
Ramprecht ging wieder vor Gericht, klagte Grasser – und bekam recht. Laut dem zivilrechtlichen Urteil des Handelsgerichts Wien wurde Grasser wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung verurteilt.
Der Ex-Finanzminister muss – weil er seine Ehrenbeleidigung wiederholt hatte – jetzt 1.000 Euro Beugestrafe plus Anwaltskosten – insgesamt sind das 2.135,14 Euro – blechen.
Ramprechts Anwalt, Michael Pilz, gab sich zufrieden: „Die Versuche des Ex-Ministers, durch Diskreditierung von Belastungszeugen die eigenen Schäfchen ins Trockene zu bringen, sind nun … geahndet worden.“
Grassers Anwalt Michael Rami erklärte im Gegenzug, gegen die Geldstrafe Rekurs einzulegen. Sie sei deshalb nicht rechtskräftig. Die Gerichtsschlacht geht weiter.
© ÖSTERREICH/ Juvan
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© APA/ Neubauer
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