Knalleffekt in der Affäre um Buwog-Akten in Liechtenstein: Der Anwalt und Stiftungsrat von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde gestern wegen Urkundenunterdrückung verurteilt. Er fasste eine Geldstrafe von 128.000 Franken (106.578 Euro) aus, die Hälfte ist auf drei Jahre bedingt. Die Strafe ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung legte Berufung ein.
Der Anwalt stand vor Gericht, weil er im November 2011 Unterlagen aus einem Gerichtsakt mitgenommen haben soll. Er hätte wissen müssen , dass er die Urkunden nicht mitnehmen darf, heißt es im Urteil des Gerichts.
Die Papiere waren bei einer Razzia bei Grassers Schweizer Treuhänder im April 2011 beschlagnahmt worden. Die Korruptionsermittler erhoffen sich durch die Akten Aufschluss über umstrittene Geldflüsse Grassers rund um die Buwog-Affäre. Dabei geht es um fast 10 Millionen Euro Provision an die Grasser-Freunde Peter Hochegger und Walter Meischberger. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Justiz hat die Akten bisher nicht zu Gesicht bekommen – ihre Freigabe an Österreich hat Liechtenstein bereits angeordnet.
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