Einspruch nach Razzia

Grasser: Kartons sind tabu für Justiz

02.08.2011


Das bei Grasser beschlagnahmte Material darf derzeit nicht verwendet werden.

Zur Vollversion des Artikels
© Raunig/ TZ ÖSTERREICH
Zur Vollversion des Artikels

Mit den Hausdurchsuchungen an Privat- und Firmenadressen des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung hatte die Justiz Ende Mai eine spektakuläre Aktion gesetzt. Material im Umfang von 35 Kartons wurde beschlagnahmt. Viel Lärm um nichts, könnte man sagen – denn die Grasser-Kisten sind für die Ermittler tabu. Anwalt Manfred Ainedter brachte im Auftrag KHGs Beschwerde gegen die Hausdurchsuchungen ein – bis darüber entschieden ist, darf das Material nicht verwendet werden. "Ansehen können die Beamten es, aber es darf nicht verwertet werden“, bestätigt Ainedter gegenüber ÖSTERREICH.

Anzeige
Grasser hat die Anklagebehörde wegen Amtsmissbrauchs angezeigt – weil noch während der Razzia die Medien verständigt wurden. Beantragt hat er auch die Einstellung der Verfahren gegen ihn. In der Causa geht aber weder in die eine noch die andere Richtung etwas weiter. Auch das bei KHGs Steuerberater beschlagnahmte Material darf übrigens wegen eines Einspruchs nicht verwendet werden.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel