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Grasser: Liechtenstein verweigert Einblick

21.03.2012

Das Gericht hat einer Beschwerde der Grasser-Anwälte Folge geleistet.

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In der Causa Buwog ist eine Anklage gegen den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser in weitere Ferne gerückt: für die Ermittlungen wichtige Dokumente aus Liechtenstein dürfen nicht an Österreich übergeben werden, hat das Fürstliche Obergericht in Vaduz entschieden. Dies berichtet die Tageszeitung "Die Presse" in ihrer Donnerstagausgabe.

Beschwerde Folge geleistet
Das Gericht habe einer Beschwerde der Grasser-Anwälte gegen die Beschlagnahme und Ausfolgung der Akten Folge geleistet. Begründet wird die Entscheidung damit, dass für einen Wirtschaftstreuhänder ein Zeugnisentschlagungsrecht gilt. Er darf nicht dazu gezwungen werden, gegen seine Kunden auszusagen.

Die Wiener Korruptionsstaatsanwaltschaft wartet seit fast einem Jahr auf die Akten, die im April 2011 bei einer Hausdurchsuchung bei Grassers Wirtschaftstreuhänder in Vaduz beschlagnahmt worden waren. Laut dem Liechtensteiner Obergericht war diese Beschlagnahme rechtswidrig, die Akten dürfen somit in dem Verfahren nicht verwendet werden.

Die Konten, Firmen und Stiftungen Grassers in Liechtenstein gelten als zentraler Teil der Ermittlungen. Über sie sollen 2004 Provisionszahlungen beim Verkauf der staatlichen Wohnungsgesellschaft Buwog gelaufen sein. Grasser hat die Vorwürfe immer bestritten.

Bedeutung
Welche Bedeutung die österreichische Justiz diesen Akten beigemessen hat, "kann man an der Begründung der Richterin erahnen, die Ende Februar über eine Einstellung des Verfahrens gegen den Ex-Minister entschied", schreibt die Zeitung: "Sie sprach sich für eine Fortführung aus, weil spätestens dann, wenn die Unterlagen aus Liechtenstein in Österreich eintreffen, 'vernünftigerweise eine Intensivierung des Tatverdachts erwartet' werde."

Daraus dürfte vorerst nichts werden. Die Staatsanwaltschaft in Liechtenstein hält die Beschlagnahme aber weiter für gesetzeskonform und will gegen die Entscheidung Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen. Frank Haun, Stellvertreter des Liechtensteiner Leitenden Staatsanwalts, meint, dass nach einer erfolgreichen Berufung seine Wiener Kollegen vielleicht nur "zwei, drei Monate" länger warten müssen.

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