Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser will seine weiße Weste zurück.
Nächster Offensiv-Vorstoß von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wegen diverser gegen ihn laufender Ermittlungsverfahren. Sein Anwalt Manfred Ainedter hat jetzt bei der Staatsanwaltschaft Wien Antrag auf die sofortige Einstellung sämtlicher gegen Grasser laufender Verfahren eingebracht.
Unter anderem geht es dabei um den Verdacht, Grasser habe möglicherweise 2003 noch in seiner Funktion als Finanzminister der Republik Österreich Steuern hinterzogen. In diesem Zusammenhang sollen auch wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs Ermittlungen der Anklagebehörde laufen.
Eineinhalb Jahre ermitteln ohne Anklageerhebung
Ainedter begründet den Antrag auf Verfahrenseinstellung damit, dass „der bestehende Tatverdacht nach Dringlichkeit und Gewicht sowie im Hinblick auf die bisherige Dauer und den Umfang des Ermittlungsverfahrens dessen Fortsetzung nicht rechtfertigt“. Seit über eineinhalb Jahren würde nun bereits gegen Grasser ermittelt, ohne dass die Indizien bisher für eine Anklageerhebung ausgereicht hätten, empört sich der Anwalt.
Grasser-Anwalt sieht alle Vorwürfe als entkräftet an
Außerdem sei „keine Intensivierung des Verdachts“ mehr zu erwarten. Ansatzpunkte für Erfolg versprechende weitere Ermittlungen lägen nicht vor, lässt Grasser der Behörde ausrichten. Rund um den Verdacht der Steuerhinterziehung könne man ihm allenfalls Fahrlässigkeit ankreiden. Er habe sich in allen steuerrechtlichen Fragen auf den Rat und die Expertise seines Steuerberaters verlassen, so dass er allenfalls „in einem wohl nicht vorwerfbaren Rechtsirrtum“ gehandelt habe. Fahrlässig begangene Finanzvergehen seien aber nicht Sache der Strafgerichte.
Grasser protestiert über seinen Anwalt auch dagegen, dass ihm bisher trotz der langen Verfahrensdauer keine uneingeschränkte Akteneinsicht ermöglicht wurde. Notfalls will er sie jetzt bei einem nicht weisungsgebundenen Gericht erzwingen.