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Grasser: Verdacht der Untreue

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Das OLG Wien ortet "dringenden Tatverdacht" in Bezug auf Untreue.

Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Wien (OLG Wien) bringt laut Format Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser weiter in Bedrängnis. Im Zusammenhang mit der Buwog-Privatisierung 2003/04 - bei der Auswahl der begleitenden Investmentbank wurde Lehman Brothers der billigeren CA-IB vorgezogen - bestehe der dringende Tatverdacht der Untreue sowohl auf subjektiver als auch objektiver Tatseite, zitiert das Magazin einen OLG-Beschluss, der vor rund einem Monat im Zusammenhang mit der im Sommer 2010 durchgeführten Überwachung der acht Handys Grassers getroffen wurde.

Grasser selbst, für den die Unschuldsvermutung gilt, hat alle Vorwürfe rund um den Buwog-Verkauf stets zurückgewiesen. Grasser-Anwalt Manfred Ainedter kommentierte den Format-Bericht mit "nichts Neues". SPÖ-Geschäftsführer Günther Kräuter hingegen sieht nun sogar Fluchtgefahr bei Grasser.

Verdacht auf Geldflüsse an Grasser sei nachvollziehbar

"Aufgrund der objektiven Vorgangsweise und dem Preisunterschied zwischen dem Angebot der CA-IB (rund 6,6 Mio. Euro) und dem schlussendlich zum Zug gekommenen Alternativangebot 1 der Lehman Brothers (rund 10,1 Mio. Euro) von rund 3,5 Mio. Euro" wäre "ein wissentlicher Befugnismissbrauch sowie ein (zumindest bedingt vorsätzlicher) Schädigungsvorsatz zwanglos ableitbar", befand der OLG-Richtersenat. Bis kurz vor Start der Privatisierung sei laut Zeugen die CA-IB präferiert worden.

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