Einvernahme

Grassers brisante Geheim-Protokolle

07.10.2011

Was Karl-Heinz Grasser wirklich sagte. Und: Wer ihn jetzt belastet.

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© APA/Neubauer
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Drei Mal haben ihn die Buwog-Staatsanwälte bereits als Beschuldigten einvernommen. Und drei Mal hatte Karl-Heinz Grasser eine ganz „simple“ Erklärung für einen umstrittenen 500.000-Euro-Transport – wir berichteten – auf Lager gehabt. Das Geld habe er von seiner Schwiegermutter Marina Giori-Lhota in drei Tranchen erhalten. Dem Magazin Format liegt nun die Beschuldigtenvernehmung von Grasser vor.

Darin schildert der Ex-FP-Finanzminister etwas ungenau, wie die Finanzanlage passiert sei: „Das erste Treffen fand im Mai, Juni oder Juli 2005 in Zug statt, und dann hat es ein zweites Treffen gegeben im Dezember.“

Die Initiative sei von der Frau Mama von Fiona Swarovski (Grassers damaliger Freundin) ausgegangen: „Sie hat gesagt: ‚Schau, nimm 100.000 Euro, und schauen wir einmal, wie du das Geld veranlagen kannst.‘“

„Schaue Schwiegermutter nicht über die Schulter“
Und weil der damalige Minister offenbar ein glückliches Händchen für Geld hatte – er legte es just auf der Hypo Alpe Adria mit Gewinn an – folgten weitere Tranchen mit 70.000 und 300.000 Euro. KHG: „Dann waren die 500.000 Euro da. Dann haben wir mit der Geldveranlagung angefangen.“

Das Geld habe Giori-Lhota aus „ihrem Safe genommen“. Er hat es persönlich per Kuvert transportiert. War er dabei, als sie das Geld geholt habe, wollten die Ermittler wissen: „Ich schaue ja nicht meiner Schwiegermutter über die Schulter, wenn die den Safe aufmacht.“

Auch die übrigen Tranchen des Geldes habe sie jeweils aus dem Safe genommen. Er habe das Geld dann „in ein A4-Kuvert gelegt“. Grasser wird von den Staatsanwälten darauf aufmerksam gemacht, dass er erklärt habe, dass seine Schwiegermutter und seine Frau alles bestätigen könnten. Seine Schwiegermutter aber noch nicht ausgesagt habe. Daraufhin Grasser: „Ich würde mir sehr wünschen, dass vor allem meine Schwiegermutter eine Aussage dazu abgibt.“ Das hat sie laut Format im Mai 2011 getan. Und KHG dabei widersprochen. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

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