Prozess im Oktober
Elsner will nun doch vor Gericht aussagen
04.07.2013
Dies sei allerdings von seinem Gesundheitszustand abhängig, sagte heute sein Anwalt.
Der im ÖGB-Prozess Erstbeklagte Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner sei noch immer bereit, vor dem Handelsgericht zu erscheinen und auszusagen, kündigte sein Anwalt Andreas Stranzinger am Donnerstag am letzten Verhandlungstag des ÖGB-Prozess vor dem Sommer an. Stranzinger schränkte allerdings ein: "Soweit es ihm seine Gesundheit erlaubt". Dies könnte laut Stranzinger bereits an einem der ersten Verhandlungstage im Herbst sein, die von Richterin Kerstin Just heute auf den 1. und 2. Oktober festgelegt wurden.
Beim letzten Prozess fehlte er. Stattdessen war er in Bayern. Hier die Fotos:
Mehrmals nicht erschienen
lsner ist im Verfahren präkludiert, also er hat sein Aussagerecht verloren, weil er bisher zu den angesetzten Einvernahmen schon mehrmals nicht erschienen ist, zuletzt war das am vergangenen Montag der Fall. Sollte Elsner aber im Verfahren erscheinen und seine Aussage zu keinen Verzögerungen führen, dann will das Gericht die Präklusion noch einmal überdenken, erklärte das Handelsgericht auf Anfrage jetzt die Situation um Elsner.
Sein Anwalt verwies einmal mehr auf die verschiedenen Erkrankungen des in Bad Reichenhall in Deutschland in Behandlung befindlichen Ex-BAWAG-Chefs. Der Therapieplan, den Elsner in Anspruch nehme, sei darauf aufgebaut, "jede Stressbelastung zu verhindern, insbesondere auch in Form einer Ortsveränderung, wie der Fahrt von Reichenhall nach Wien", erklärte Stranzinger am Montag.
Stranzinger und die anderen Rechtsvertreter der beklagten sechs ehemaligen BAWAG-Manager und von Ex-ÖGB-Chef Fritz Verzetnitsch haben heute noch eine Reihe von weiteren Zeugen beantragt, darunter den Londoner Investmentbanker Kaveh Alamouti, Ex-BAWAG-Treasurer Thomas Hackl, OeNB-Gouverneur und Ex-BAWAG-Chef Ewald Nowotny, Ex-BAWAG-Vize Stephan Koren, ÖGB-Chef Erich Foglar oder den derzeitigen Sozialminister und Ex-ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer. Derzeit gibt es aber erst einen einzigen fixen Zeugen für Oktober. "Alles andere behalten wir uns vor", so die Vorsitzende Richterin.
(c) APA, Ein Zettel mit der Aufschrift Helmut Elsner während des 2. BAWAG-Prozesses im vergangenen Jahr. Sein Platz blieb leer.
Ebenfalls beantragt wurde ein Sachverständigengutachten sowie die Vorlage des Kaufvertrages, mit dem der US-Finanzinvestor 2006 die fusionierte BAWAG P.S.K. übernommen hat. Laut Rechtsanwalt Peter Schmautzer, der den mitangeklagten Ex-BAWAG-Vorstand Hubert Kreuch vertritt, könnten in dem Kaufvertrag umfangreiche Verzichtserklärungen enthalten sein, die auch eine Schadenersatzklage ausschließen. Wenn das der Fall sei, könnte die in diesem Prozess als klagende Partei auftretende zum ÖGB gehörenden AVB Holding auch keinen Schaden durch die in Frage stehenden Wertpapiertransaktionen erlitten haben.
AVB-Anwalt Herwig Hauser hielt dem entgegen, dass das nur aus Sicht der BAWAG P.S.K. gelten würde, der Schaden sei aber nicht bei der verkauften Bank, sondern bei der AVB eingetreten. Bei den Wertpapiertransaktionen habe es sich zudem nur um einen "Aktiven-Tausch" gehandelt.
Darum geht es
Im Zivilverfahren am Handelsgericht Wien soll geklärt werden, ob der klagenden AVB Holding, von der die BAWAG abgespalten worden ist, durch eine umstrittene Wertpapiertransaktion im Oktober 2005 kurz nach der Fusion der BAWAG mit der P.S.K. ein Schaden entstanden ist. Damals wurden werthaltige Wertpapiere in Höhe von 670 Mio. Euro der BAWAG P.S.K. übertragen. Die AVB Holding erhielt im Gegenzug Wertpapiere, die lediglich rund 400 Mio. Euro wert waren. Die AVB Holding sieht sich durch diese "Lücke" von rund 270 Mio. Euro geschädigt und klagt deshalb schon seit sieben Jahren eine Millionenentschädigung ein. Der Streitwert im Prozess beläuft sich auf 10 Mio. Euro.
Das Verfahren wird erst wieder Anfang Oktober fortgesetzt.