Anträge abgelehnt

Höchst-Richter stimmen für Euro-Schirm

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Deutsche Höchstrichter nennen allerdings einige Auflagen für den Bundestag.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat den Weg zum Start des Euro-Rettungsschirms ESM freigemacht - allerdings nur unter Vorbehalt. Die Richter wiesen heute in Karlsruhe Anträge der Kläger überwiegend zurück, dem deutschen Präsidenten die Unterzeichnung des Gesetzes zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) bis zum endgültigen Urteil des Gerichts über die Verfassungsbeschwerden zu untersagen. Die Ratifizierung könne aber erst abgeschlossen werden, wenn völkerrechtlich sichergestellt sei, dass die Haftungsgrenze Deutschlands von 190 Milliarden Euro nur mit Zustimmung des Bundestages geändert werden könne, erklärte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.

Hier klicken: Eurogruppen-Chef fixiert Termin für Schutzschirm im Oktober >>>

ESM-Bescheid: Das sagen unsere Politker

Bundeskanzler Werner Faymann sieht in der heute veröffentlichten Entscheidung "einen wichtigen Schritt für die Stabilität des Euro und wesentlich für die Zukunft Europas". Er meinte außerdem: "Auch Österreich profitiert von den gemeinsamen Stabilisierungsmaßnahmen. Der ESM ist eines der wichtigsten Instrumente, mit dem die Staaten der Eurozone für Stabilität sorgen"

"Ich bin erleichtert, dass das Urteil so klar ausgefallen ist", so Finanzministerin Maria Fekter. Es sei "ein Meilenstein bezüglich einer stabilen Kriseninfrastruktur", denn "der ESM schützt und unterstützt den Euro."

"Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtes in Karlsruhe ist ein wichtiges Signal für die Konjunktur", so Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. "Gerade im Herbst ist das eine befreiende Konjunkturstütze, nachdem die Investitionen aufgrund der langen Unsicherheit, wie es mit dem Euro weiter geht, zuletzt fast zum Stillstand gekommen sind."

Dem Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler ist die geplante Klage "jetzt noch wichtiger" geworden, und "dass das von Kärnten aus bekämpft wird". Ihm zufolge ist die Entscheidung von heute morgen "offenbar politisch motiviert".

Zwar war der H.C: Strache, Kopf der FPÖ über die Entscheidung nicht sehr erfreut, doch war er nicht überrascht, erklärt er heute morgen. Aus seiner Antipathie dem ESM gegenüber machte er von ANfang an keinen Hehl: "Grundsätzlich ist der ESM eine Konstruktion, die schnurstracks in die Schulden- und Transferunion führt", so Strache, der in weiterer Folge einen EU-Supstaat ohne Souveränität der Mitgliedsvölker voraussagt.



Damit kann Deutschland dem permanenten Euro-Rettungsschirm ESM unter Erklärung entsprechender völkerrechtlicher Vorbehalte beitreten. Deutschland hat bisher als einziges Euro-Land den Vertrag über den "Europäischen Stabilitätsmechanismus" ESM noch nicht ratifiziert. Erst mit der Beteiligung des größten Mitgliedsstaats kann der Rettungsschirm in Kraft treten.

Verfassungsgericht Karlsruhe: ESM-Klage abgewiesen, Fotos, Richter

Die Richter in Karlsruhe

Die Richter in Karlsruhe

Die Richter in Karlsruhe

Die Richter in Karlsruhe

Die Richter in Karlsruhe



Mehrere Gruppen von Klägern hatten in Karlsruhe Eilanträge gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm und den europäischen Fiskalpakt für mehr Budgetdisziplin eingelegt. Unter den Beschwerdeführern sind der bayrische Christdemokrat Peter Gauweiler, die ehemalige deutsche Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und die Fraktion der Linkspartei im Bundestag in Berlin. Außerdem haben sich rund deutsche 37.000 Bürger einer Beschwerde des Vereins "Mehr Demokratie" angeschlossen.

Die Eklärung von Peter Gauweiler zum Urteil >>> Hier geht es zum pdf

Börse Wien dreht kräftig ins Plus
Aufatmen auch auf dem Parkett in Wien. Der ATX liegt derzeit bei 2.140,92 Punkten - Tendenz steigend.

Höchst-Richter stimmen für Euro-Schirm
© wienerboerse


Das bedeutet das Urteil für Österreich

Mit der Entscheidung des deutschen Verfassungsgerichtes wird der Weg für eine Verfassungsklage gegen den ESM in Österreich frei. Unterzeichnet der deutsche Bundespräsident Joachim Gauck den ESM-Vertrag, kann er in Kraft treten. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist auch der Ratifizierungsprozess in Österreich abgeschlossen, der von den Kärntner Freiheitlichen (FPK) angekündigten Verfassungsklage gegen den ESM steht dann nichts mehr im Weg. Die FPK will über die Kärntner Landesregierung, wo sie über eine absolute Mehrheit verfügt, den ESM und den Fiskalpakt vor die Verfassungsrichter bringen.

Gegen den Fiskalpakt wollen auch die drei Oppositionsparteien im Nationalrat gemeinsam vorgehen. Die Parlamentsklubs stimmen demnächst den Text hierzu ab, hieß es. Wann der Fiskalpakt in Kraft tritt, ist noch nicht absehbar.
 

Nächste Seite:  Die Urteilsverkündung in unserem LIVE-TICKER zum Nachlesen:

 


10:40 Uhr: Das bedeutet das Urteil in Deutschland für Österreich

Mit der Entscheidung des deutschen Verfassungsgerichtes heute wird auch der Weg für eine Verfassungsklage gegen den ESM in Österreich frei. Unterzeichnet der deutsche Bundespräsident Joachim Gauck den ESM-Vertrag, kann er in Kraft treten. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist auch der Ratifizierungsprozess in Österreich abgeschlossen, der von den Kärntner Freiheitlichen (FPK) angekündigten Verfassungsklage gegen den ESM steht dann nichts mehr im Weg. Die FPK will über die Kärntner Landesregierung, wo sie über eine absolute Mehrheit verfügt, den ESM und den Fiskalpakt vor die Verfassungsrichter bringen.

10:34 Uhr: Madrid und Mailand legen zu
Die Aktienindizes der Börsen Madrid und Mailand gewannen jeweils 1,3 Prozent. Der Branchenindex der Banken aus der Euro-Zone gewann in der Spitze 2 Prozent und markierte mit 111,79 Zählern ein Fünf-Monats-Hoch.

10:23 Uhr: Kursfeuerwerk an den Börsen
Der deutsche Aktienmarkt legt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zum Euro-Rettungsschirm ESM deutlich zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) an der Deutschen Börse in Frankfurt am Main zieht um 0,98 Prozent an und notiert bei 7.382,06 Punkten.

10:17 Uhr: Vorsitzender Richter nimmt wieder Platz
Andreas Voßkuhle erläutert nun das Urteil im Detail. Die Kläger, die nun mit ihrem Antrag gescheitert sind, sind sichtlich geknickt.

10:13 Uhr: Das Urteil
Das Deutsche Verfassungsgericht stimmt dem EURO-Rettungsschirm unter Auflagen zu. Karlsruhe weist somit die Klagen von Gauweiler & Co.  ab. Die Auflagen der Höchstrichter: Die Haftungsgrenze von 190 Milliarden Euro kann nur mit Zustimmung des Bundestages geändert werden.

10:08 Uhr: "Römisch Fünftens"
Noch immer verliest Vorsitzender Voßkuhle die Antrags-Stellung der Kläger. Weiters zählt er auf, welche der Kläger heute erschienen sind - es sind alle da. Auch die Vertreter der Regierung.

10:01 Uhr: Vorsitzender Verfassungsrichter eröffnet die Sitzung
Andreas Voßkuhle zählt zunächst die Beschwerde-Führer gegen den EU-Rettungsschirm auf und diejenigen Gesetze, gegen die Klage erhoben wurde. Die Kläger verfolgen seine Ausführungen höchst angespannt.

10:00 Uhr: Deutsche Pünktlichkeit
Auf die Sekunde genau um Punkt 10 Uhr öffnet sich die doppelflüglige Tür: Die Höchstrichter betreten in roten Roben den großen Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts.

09:54 Uhr: Es geht gleich los
Die Fotografen verlassen den Raum. Ein Saaldiener ruft: "Bitte Platz machen für die Richter".

09:44 Uhr: Medienandrang enorm
Der Saal ist jetzt bis auf den letzten Platz gefüllt. In der ersten Reihe sitzen die Kläger, unter ihnen Herta Däubler-Gmelin und Peter Gauweiler, die gegen den EU-Rettungsschirm votiert haben. Unzählige Reporter, Fotografen schießen letzte Fotos. In Kürze werden die Höchst-Richter Platz nehmen und ihr Urteil verkünden.

09:21 Uhr: Das bedeutet ein "Nein"
Mit einem Nein könnte das Gericht allerdings die gesamte Euro-Rettung stoppen. Denn ohne Deutschland funktioniert der Rettungsschirm nicht. Es müssen so viele Länder zustimmen, dass mindestens 90 Prozent des ESM-Volumens von 700 Mrd. Euro verfügbar sind. Deutschland allein steuert 27 Prozent bei (190 Mrd. Euro). Österreichs Anteil liegt bei 2,8 %: 17 Mrd. Haftungen, 2 Mrd. in bar.

Höchst-Richter stimmen für Euro-Schirm
© APA

(c) APA, Ganz Europa blickt nach Karlsruhe: Hier wird heute zum EU-Schirm Recht gesprochen

08:31 Uhr: Bei Nein des Gerichts ist Zukunft des Euro ungewiss
Geklagt hatten der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler und vier Initiativen, denen sich 37.000 Kläger an­geschlossen haben. Sie argumentieren, dass der ESM letztlich ohne Kontrolle durch das Parlament Milliarden Steuergelder an Pleiteländer vergeben könne – das sei verfassungswidrig.

08:17 Uhr: Noch gähnende Leere
In diesem Saal wird das Urteil verkündet. Die Plätze sind reserviert - es wird mit einem riesigen Medien-Andrang gerechnet.

Höchst-Richter stimmen für Euro-Schirm
© Reuters

(c) Reuters

07:33 Uhr: Nationalrat hat bereits zugestimmt
Deutschland ist das einzige Euro-Land, das den ESM noch nicht abgesegnet hat. In Österreich hat der Nationalrat Anfang Juli zugestimmt. Sagt das deutsche Höchstgericht heute Ja, könnte der ESM bereits im Oktober in Kraft treten.

06:44 Uhr: Merkel verfolgt Urteil im Büro
Die deutsche Kanzlerin wird sich die Urteilsverkündung aus Karlsruhe im Fernsehen in ihrem Büro im Berliner Reichstag anschauen. Dafür wird die Haushaltsdebatte im Parlament unterbrochen.

06:11 Uhr: Einfache Mehrheit genügt
Kippt das Gericht heute den ESM, ist die Zukunft des Euro ungewiss. Das könnte zu neuen Schockwellen an den Börsen führen. Die meisten Rechtsexperten erwarten aber eine positive Entscheidung, allenfalls mit Auflagen wie Haftungsobergrenzen. Einstimmig muss das Urteil nicht sein, eine Mehrheit genügt. Auch bei einem 4:4 wäre die Klage abgewiesen.

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