Für konkrete Hinweise
Hypo: Amnestie für geständige Mitarbeiter
03.11.2010
Die Bank verzichtet bei Kooperation auf Entlassungen oder Klagen.
Um die Aufklärung des Hypo-Skandals zu beschleunigen, bedient sich die Ende 2009 notverstaatlichte Kärntner Hypo Alpe Adria eines "Amnestieprogramms" für geständige Mitarbeiter. Auch ehemalige Bankleute können solcherart auf Milde hoffen. Wer der Bank freiwillig konkrete und werthaltige Hinweise zur Klärung gibt, den wird die Bank nicht anzeigen. Die Hypo will darauf verzichten, geständige Mitarbeiter zu kündigen, zu entlassen oder zivilrechtlich auf Schadenersatz zu klagen.
Angebot per Brief
Einen Brief mit diesem bis 7. Jänner 2011 befristetes "Kooperations- und Amnestieangebot" hat der Vorstand der Hypo Alpe Adria am Mittwoch per E-Mail in zwei Sprachen (Deutsch, Englisch) an rund 8.000 aktive und frühere Konzernmitarbeiter in Österreich und in den Niederlassungen in Südosteuropa verschickt. Das Schreiben liegt der APA vor. Hypo-Chef Gottwald Kranebitter und die "CSI Hypo" haben sich dabei u.a. an der Vorgehensweise von Siemens im Schmiergeldskandal ein Beispiel genommen.
Vor strafrechtlicher Verfolgung schützt das Amnestieprogramm freilich nicht. Kranebitter: "Natürlich können wir nicht Betrug schützen. Aber die Erfahrung zeigt, dass Strafbehörden sehr wohl auch die tätige Reue positiv einfließen lassen."
Kein Vernaderungsprogramm
Was das Angebot laut Hypo nicht sein soll: Ein Programm, andere zu denunzieren. "Der Deal ist nicht, vernadere wen anderen", sagte Kranebitter. "Wir gehen davon aus, dass Mitarbeiter Sachverhalte aufklären, in die sie selbst involviert waren", so der Hypo-Chef.
Ein Wirtschaftsprüfer (Grant Thornton) sei als unabhängiger Ombudsmann eingesetzt, der die Meldungen überprüfen und dabei die Spreu vom Weizen trennen soll. Die Experten machen dann Vorschläge an den Vorstand. "Es gibt dazu sonst keinen Kontakt zwischen Bank und Mitarbeiter. Jemanden unter Druck zu setzen ist nicht vorgesehen", betont Kranebitter.
Keine Amnestie für Zentralfiguren
Bisher hat die Bank in 60 Fällen zivilrechtlich die Justiz eingeschaltet, in einem halben Dutzend wurden Schadenersatzforderungen gestellt.
An die "Haupttäter" - also die Zentralfiguren krimineller Handlungen - bzw. einstige Top-Führungskräfte richtet sich das Amnestieprogramm selbstverständlich nicht.